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kleines Haus1
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Guten Tag,
ich besitze ein kleines Haus, freistehend im Aussenbereich von 60311 Frankfurt(Hessen). Ich lebe hier seit 18 Jahren und nun stehen dringend einige Sanierungsarbeiten an. Ich würde gerne wissen für welche Maßnahme ich eine Baugenehmigung brauche. Nachbarn sind 21 Meter entfernt und freuen sich auf ein schöneres Nachbarhaus.
1. Fassade verputzen , im Moment ist nur 1cm Zementputz drauf, ich würde gerne 6cm Klimasan Dämmputz auftragen lassen.
2. Auf der Vorderseite des Hauses möchte ich gerne 2 der 3 Fenster bis zum Boden vergrößern, EG und 1OG. Breite soll gleich bleiben.
3. Das Dach soll neu aufgebaut werden ( Hölzer sind morsch ). Ich hätte am liebsten einen komplett neuen Dachstuhl um endlich ruhe vor den Ameisen zu haben die sich dort sehr wohl fühlen. Gerne hätte ich vorn und hinten ca 30cm mehr Dachüberstand, allerdings nur wenn ich dafür nicht wieder extra eine Genehmigung brauche .
4. Auf das neue Dach soll ein Kuppelfenster ca 1 x2 Meter gebaut werden welches auch als Ausstieg für den Schornsteinfeger dient.
5. Sanierungen im Innenbereich wie , Vergrößerung vom Bad etc.
Die Behörde vor Ort hat mir nur mitgeteilt das : zitat :
Sofern es sich um eine genehmigte Nutzung handelt, ist im Außenbereich nach § 35 BauGB Absatz 4 die Sanierung eines zulässigerweise errichteten Gebäudes möglich. Auch die zusätzliche Errichtung eines neuen Kamins und die geringfügige Veränderung des Daches von einem Flachdach zu einem Satteldach mit einer Neigung von max. 5 ° kann nach § 35 BauGB unter einer geringfügigen Veränderung im Bestand subsumiert werden.
Die Zustimmung zur Errichtung einer Garage / Carport können wir jedoch nicht in Aussicht stellen.
Bitte klären Sie weiter mit der Bauaufsicht , inwiefern, besonders wegen der beidseitigen Grenzständigkeit des Hauses, ein Bauantragsverfahren und/oder Abweichungsanträge notwendig sind.
mfG Fachbereich Stadtplanung
Eine Gestattung der Nachbargrundstücke ist vorhande.
Ist das ein Ok oder muss ich trotzdem einen Bauantrag stellen ?
Die Damen von der Bauaufsicht sagten gleich, es gibt keine Möglichkeit einer Baugenehmigung im Aussenbereich.
Was soll ich nun tun? Einfach Sanieren und schauen was geschieht?
Könnte die Stadt einen Rückbau der Fenster etc verlangen ?
Eigentlich möchte ich nur mein Haus vor dem Zerfall retten und es modernisieren, aber das scheint nicht so einfach in unserem Land.
Vielen Dank für Eure Antwort.
Ach ja, und noch ein gutes, gesundes uns Erfolgreiches neues Jahr 2013
ich besitze ein kleines Haus, freistehend im Aussenbereich von 60311 Frankfurt(Hessen). Ich lebe hier seit 18 Jahren und nun stehen dringend einige Sanierungsarbeiten an. Ich würde gerne wissen für welche Maßnahme ich eine Baugenehmigung brauche. Nachbarn sind 21 Meter entfernt und freuen sich auf ein schöneres Nachbarhaus.
1. Fassade verputzen , im Moment ist nur 1cm Zementputz drauf, ich würde gerne 6cm Klimasan Dämmputz auftragen lassen.
2. Auf der Vorderseite des Hauses möchte ich gerne 2 der 3 Fenster bis zum Boden vergrößern, EG und 1OG. Breite soll gleich bleiben.
3. Das Dach soll neu aufgebaut werden ( Hölzer sind morsch ). Ich hätte am liebsten einen komplett neuen Dachstuhl um endlich ruhe vor den Ameisen zu haben die sich dort sehr wohl fühlen. Gerne hätte ich vorn und hinten ca 30cm mehr Dachüberstand, allerdings nur wenn ich dafür nicht wieder extra eine Genehmigung brauche .
4. Auf das neue Dach soll ein Kuppelfenster ca 1 x2 Meter gebaut werden welches auch als Ausstieg für den Schornsteinfeger dient.
5. Sanierungen im Innenbereich wie , Vergrößerung vom Bad etc.
Die Behörde vor Ort hat mir nur mitgeteilt das : zitat :
Sofern es sich um eine genehmigte Nutzung handelt, ist im Außenbereich nach § 35 BauGB Absatz 4 die Sanierung eines zulässigerweise errichteten Gebäudes möglich. Auch die zusätzliche Errichtung eines neuen Kamins und die geringfügige Veränderung des Daches von einem Flachdach zu einem Satteldach mit einer Neigung von max. 5 ° kann nach § 35 BauGB unter einer geringfügigen Veränderung im Bestand subsumiert werden.
Die Zustimmung zur Errichtung einer Garage / Carport können wir jedoch nicht in Aussicht stellen.
Bitte klären Sie weiter mit der Bauaufsicht , inwiefern, besonders wegen der beidseitigen Grenzständigkeit des Hauses, ein Bauantragsverfahren und/oder Abweichungsanträge notwendig sind.
mfG Fachbereich Stadtplanung
Eine Gestattung der Nachbargrundstücke ist vorhande.
Ist das ein Ok oder muss ich trotzdem einen Bauantrag stellen ?
Die Damen von der Bauaufsicht sagten gleich, es gibt keine Möglichkeit einer Baugenehmigung im Aussenbereich.
Was soll ich nun tun? Einfach Sanieren und schauen was geschieht?
Könnte die Stadt einen Rückbau der Fenster etc verlangen ?
Eigentlich möchte ich nur mein Haus vor dem Zerfall retten und es modernisieren, aber das scheint nicht so einfach in unserem Land.
Vielen Dank für Eure Antwort.
Ach ja, und noch ein gutes, gesundes uns Erfolgreiches neues Jahr 2013