Brandschutz mit Komplextrennwänden aus Porenbeton-Wandplatten P 4,4-0,55

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Mit
Komplextrennwänden lassen sich Forderungen nach höherem Brandschutz erfüllen.
Sie werden von Schadensversicherern zur Abgrenzung bestimmter
Produktionsbereiche oder zur Eingrenzung von besonderen Brandrisiken gefordert.
Wegen ihrer brandschutz- und versicherungstechnischen Bedeutung werden an sie
noch höhere Anforderungen als an Brandwände nach

DIN 4102-3 gestellt. Komplextrennwände müssen aus Baustoffen der Klasse A1
bestehen und der Feuerwiderstandsklasse F 180 angehören. Im Vergleich zu
Brandwänden haben sie einen erhöhten Widerstand gegenüber Stoßbeanspruchung
(4000 Nm gegenüber 3000 Nm) zu erfüllen und müssen dabei standsicher und
raumabschließend bleiben.



Im Industriebau werden schon seit Jahren Komplextrennwände aus
Porenbeton-Mauerwerk oder bewehrten Wandplatten eingesetzt. Aufgrund der
mineralischen Zusammensetzung gehört Porenbeton zur Brandschutzklasse A1, d. h.
er ist nichtbrennbar. Er erfüllt die Anforderungen aller Feuerwiderstandsklassen
von F 30 bis F 180 ohne jegliche Zusatzmaßnahmen, wie Bekleidung oder
Beschichtung. Porenbeton besitzt darüber hinaus den Vorzug, im Brand keinen
Rauch und keine toxischen Gase zu bilden. Erfahrungen haben gezeigt, dass
Komplextrennwände aus Porenbeton deshalb eine extrem zuverlässige
Sicherheitsgarantie bieten.



Wie der Bundesverband Porenbeton mitteilt, ist der
brandschutztechnische Anwendungsbereich von Wänden aus liegend angeordneten
Porenbeton-Wandplatten als nichttragende, raumabschließende Komplextrennwände
erweitert worden. Die in der Materialprüfanstalt für das Bauwesen beim Institut
für Baustoffe, Massivbau und Brandschutz der TU Braunschweig durchgeführte
Prüfung nach

DIN EN 1364-1 in Verbindung mit

DIN EN 1363-1 sowie

DIN EN 1363-2 und

DIN 4102-3 (zusätzliche Stoßbeanspruchung) hat ergeben:




<img src="http://www.baulinks.de/webplugin/2005/http://www.baulinks.de/webplugin/2004/i/m-leer.gif" alt="Brandwand, Mauerwerk, Brandschutz, Komplextrennwand, Komplextrennwände, Trennwände, Trennwand, Brandwände, Porenbeton-Mauerwerk, Wandplatten, Brandschutzklasse, Feuerwiderstandsklasse" width="17" height="17" border="0">
Nichttragende, raumabschließende Wände aus 250 mm dicken bewehrten
Porenbeton-Wandplatten der Festigkeitsklasse 4,4 und Rohdichteklasse 0,55
(P4,4-0,55), vor den Stützen montiert, mit Nut und Feder im waagrechten,
vermörtelten Fugenbereich, können in die Feuerwiderstandsklasse F 180-A
nach

DIN 4102-2:1977-09 bzw. gemäß der europäischen Klassifizierungsnorm

DIN EN 13501-2:2003-12 in die Feuerwiderstandsklasse EI-M 120
eingestuft werden. Die Wand widerstand ebenfalls der aufgebrachten
Stoßbelastung von 4000 Nm und kann entsprechend den Anforderungen der
Sachversicherer als Komplextrennwand eingestuft werden.



Bislang war für die gleiche Wandstärke eine Rohdichteklasse 0,6
gefordert. Die Untersuchungsergebnisse bestätigen, dass Komplextrennwände aus
Porenbeton-Wandplatten über einen hervorragenden Brandschutz verfügen und sich
deshalb bestens für den vorbeugenden Brandschutz eignen. Die erforderlichen
Investitionskosten für die Ausführung der Komplextrennwände amortisieren sich
durch eine erhebliche Prämieneinsparung in kurzer Zeit.



<div align='right'>Siehe auch:

Bundesverband Porenbeton
</div>
 
Thema: Brandschutz mit Komplextrennwänden aus Porenbeton-Wandplatten P 4,4-0,55
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