Gebäude mit besonderer Nutzung - eine Herausforderung für den Brandschutz

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Bei
baulichen Anlagen besonderer Art oder Nutzung hat der Bauherr und Betreiber
brandschutztechnischer Sicherheitseinrichtungen gegenüber der Baubehörde gemäß
den jeweiligen landesbaurechtlichen Vorschriften die Einhaltung der Schutzziele
durch Vorlage von spezieller Prüfbescheinigungen staatlich anerkannter
Sachverständiger nachzuweisen. Hier ist insbesondere die Betriebssicherheit und
Wirksamkeit brandschutztechnischer Sicherheitseinrichtungen festzustellen.
Regelmäßige Wartung und laufende Instandhaltung durch qualifizierte
Brandschutz-Fachbetriebe stellen im Vorfeld sicher, dass so ein wichtiger
Baustein für eine erfolgreiche und beanstandungsfreie Prüfbescheinigung
geliefert wird. Ansprechpartner sind hierfür die Mitgliedsbetriebe der Gif
Gütegemeinschaft Instandhaltung Feuerlöschgeräte e.V., in der qualifizierte
Brandschutz-Fachbetriebe und führende Feuerlöschgeräte-Hersteller
zusammengeschlossen sind.



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<img border="1" src="http://www.baulinks.com/webplugin/2005/i/1259-gif.jpg" vspace="2" alt="Brandschutz, Gif Gütegemeinschaft Instandhaltung Feuerlöschgeräte e.V., Brandschutz-Fachbetriebe, Feuerlöschgeräte-Hersteller, Brandschutz-Fachbetrieb, Hochhaus, Verkaufsstätte, Schule, Sportstätte, Altenheim, Krankenhaus, Versammlungsstätte, Beherbergungsstätte, gewerblicher Bau, Zeltplatz, Campingplatz">

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Gebäude besonderer Art oder Nutzung sind insbesondere Hochhäuser
sowie bauliche Anlagen von großer Ausdehnung oder mit erhöhter Brandgefahr. Dazu
zählen neben Verkaufsstätten zum Beispiel auch Schulen und Sportstätten,
Altenheime, Krankenhäuser, Versammlungsstätten und Beherbergungsstätten sowie
grundsätzlich alle gewerblichen Bauten. Darüber hinaus gelten die verschärften
Vorschriften auch für Zelt- und Campingplätze.



Zum Bereich des technischen Brandschutzes zählen neben tragbaren
und fahrbaren Feuerlöschgeräten insbesondere Wandhydranten und Steigleitungen
sowie die Einrichtung und Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege.



Regelmäßige Instandhaltung sorgt für dauerhaften Schutz



Die regelmäßige sachkundige Instandhaltung von Feuerlöschgeräten
und Wandhydranten sowie anderen brandschutztechnischen Sicherheitseinrichtungen
ist für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz das A und O. Nur so ist
gewährleistet, dass die Geräte im Notfall betriebsbereit sind und ihren Beitrag
zur erfolgreichen Bekämpfung von Bränden leisten können.




<img border="0" src="http://www.baulinks.com/webplugin/2005/i/1259-gif.gif" hspace="1" vspace="3" align="right">Die
Mitglieder der Gif vertreten hier einen besonders hohen Qualitätsanspruch und
legen insbesondere größten Wert auf eine fachgerechte Ausführung durch
qualifizierte Kundendienst-Techniker. Mitgliedsbetriebe und ihre Mitarbeiter
werden deshalb selbst von unabhängigen Sachverständigen nach den
Qualitätskriterien der von Fach- und Verkehrskreisen anerkannten "Gütesicherung
Instandhaltung Feuerlöschgeräte RAL-GZ 973" regelmäßig auf ihren betrieblichen
und personellen Leistungsstand hin untersucht. Nur erfolgreich güteüberwachte
und von der Gütegemeinschaft zertifizierte Betriebe dürfen daher das
Gif-Gütezeichen führen.



Brandschutz-Fachbetriebe unterziehen sich einer
kontinuierlichen Kontrolle




Bevor ein Brandschutz-Fachbetrieb Mitglied der Gif wird, hat er
seine innerbetriebliche Qualitätssicherung und die verantwortungsvolle Umsetzung
der Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten unter Beweis zu stellen. Gleichzeitig
werden zukünftige Mitgliedsbetriebe von einem unabhängigen Sachverständigen auf
ihre ordnungsgemäße technische Ausstattung und ihren Ausbildungsstand hin
untersucht. Zudem verpflichten sich alle Mitglieder, die Güte- und
Prüfbestimmungen ebenso wie alle einschlägigen Gesetze, sonstigen Vorschriften
und technischen Regelwerke genau zu beachten. Das geforderte Niveau muss dabei
immer wieder im Rahmen von Wiederholungsprüfungen unter Beweis gestellt werden -
die auch unangemeldet erfolgen können. Nur so ist nach Einschätzung der Gif
gewährleistet, dass der Qualitätsanspruch auch dauerhaft erfüllt wird.



Der einzelne Mitgliedsbetrieb kann mit dem Gif-Gütesiegel nach
außen hin signalisieren, dass er sich dem vorbeugenden und abwehrenden
Brandschutz in besonderem Maße verpflichtet fühlt. Das stärkt seine
Marktstellung vor Ort. Zudem profitieren er und seine Mitarbeiter von den
permanenten Fortbildungsmaßnahmen, die den jeweils neuesten Stand der Technik
sowie der Norm- und Gesetzgebung vermitteln.



Gif-zertifizierte Fachbetriebe sind daher von Bauherren und
Betreibern von Sonderbauten bevorzugte brandschutztechnische Dienstleister.



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