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achima
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Hallo liebe Forumsmitglieder
ich besitze in einem 8 Familienwohnhaus in Nürnberg(Bayern) ein Dachgeschoss (im Satteldach) was ich aktuell zu einer Wohnung ausbauen möchte.
Das Anwesen ist ein Einzeldenkmal und befindet sich NICHT im inneren Stadtgürtel (innerhalb der Burgmauern).
Für den Ausbau gibt es bereits einen genehmigten Plan der u.a. den Bau von 2 Schleppgauben auf der Rückseite des Hauses vorsieht.
Im Anwesen befinden sich 3 gemauerte und verputze Kamine.
Alle befinden sich auf der Rückseite des Anwesens. Die Rückseite ist nicht von öffentlichen Straßen einsehbar.
Das rückwärtige Dach besteht aus Mansarddach und Satelldach.
im Bereich des Satteldachs befinden sich die 3 Kamine.
Beim Ausbau des Daches wurde nun festgestellt das ein Kamin so marode ist das er stark einsturzgefährdet ist. Unser Architekt, der zuständige Schornsteinfegermeister, die Hausverwaltung als auch ein Schornsteinbauer waren hier gemeinsam vor Ort.
Ergebnis : Der Kamin muss zwingend abgerissen und u.U. neu aufgemauert werden.
Die Kamine sind wie folgt auf der Rückseite angeordnet.
Der Treppenhauskopf ist in der Mitte des rückwärtigen Satelldaches.
Über dem Treppenhauskopf (zw. Anfang Treppenhauskopf und First) ist ein Kamin.
Dieser kamin ist ok.
Rechts und Links vom Treppenhauskopf (im Satteldach) sind die beiden anderen kamine
Situation im genehmigten Plan.
der rechte Kamin steht so, dass er genau am linken Rand der Schleppgaube aus dem Dach kommt
Dieser kamin ist ok.
Der linke kamin (der marode ist) würde jetzt und laut genehmigten Plan genau mittig durch die geplante Schleppgaube führen.
Die linke und rechte Schleppgaube sind im Satelldach symetrisch angeordnet. die alten gemaurten kamine nicht. (sie haben einen verschiedenen Abstand zu jeweiligen linken und rechten Brandwand zu den Nachbarhäusern
Da der Kamin marode ist und zwingend abgerissen werden muss (er wird im Haus aber benötigt) wollte ich die Situation nutzen und den kamin um 30° zu verziehen.
Laut Schornsteinfeger und Kaminbauer würde das gehen. (da ein Edelstahleinsatz geplant ist)
Im Außenbereich würden wir dann einen leichtbauschacht fertigen der verputzt werden würde.
Der kamin würde somit exakt parallel und symetrisch gleich rechts neben der Dachgaube austreten.
er würde somit genau so aussehen wie der rechte kamin bei der rechten Dachgaube.
er wäre auch verputzt.
Der erste Antrag bei der Denkmalbehäörde wurde mit der Begründung abgelehnt:
Grundsätzlich ist ein Edelstahleinsatz erlaubt
der kamin muss jedoch wieder an gleicher Stelle aufegmauert werden
zusätzlich ist er im Außenbereich zu verklinkern
Aus meiner Sicht ist schon das Verklinkern ein Unding da hier der UR-Bestand , verputze Kamine ) verändert wird . Weiter sieht ein Denkmalobjekt bestimmt nicht schöner aus wenn durch eine Schleppgaube ein Kamin con 60x60cm führt.
Die private Beeinträchtigung der auszubauenden Wohnung lasse ich hier mal weg.
Nun die Frage:
Sind bei einem Denkmalobjekt grundsätzlich Kamine in Leichtbauschächten zumal wenn sie noch histoirsch optisch verputzt würden, verboten?
Wie sieht die Situation hier der Fachmann?
Grüße und schon mal vielen dank
Achim
ich besitze in einem 8 Familienwohnhaus in Nürnberg(Bayern) ein Dachgeschoss (im Satteldach) was ich aktuell zu einer Wohnung ausbauen möchte.
Das Anwesen ist ein Einzeldenkmal und befindet sich NICHT im inneren Stadtgürtel (innerhalb der Burgmauern).
Für den Ausbau gibt es bereits einen genehmigten Plan der u.a. den Bau von 2 Schleppgauben auf der Rückseite des Hauses vorsieht.
Im Anwesen befinden sich 3 gemauerte und verputze Kamine.
Alle befinden sich auf der Rückseite des Anwesens. Die Rückseite ist nicht von öffentlichen Straßen einsehbar.
Das rückwärtige Dach besteht aus Mansarddach und Satelldach.
im Bereich des Satteldachs befinden sich die 3 Kamine.
Beim Ausbau des Daches wurde nun festgestellt das ein Kamin so marode ist das er stark einsturzgefährdet ist. Unser Architekt, der zuständige Schornsteinfegermeister, die Hausverwaltung als auch ein Schornsteinbauer waren hier gemeinsam vor Ort.
Ergebnis : Der Kamin muss zwingend abgerissen und u.U. neu aufgemauert werden.
Die Kamine sind wie folgt auf der Rückseite angeordnet.
Der Treppenhauskopf ist in der Mitte des rückwärtigen Satelldaches.
Über dem Treppenhauskopf (zw. Anfang Treppenhauskopf und First) ist ein Kamin.
Dieser kamin ist ok.
Rechts und Links vom Treppenhauskopf (im Satteldach) sind die beiden anderen kamine
Situation im genehmigten Plan.
der rechte Kamin steht so, dass er genau am linken Rand der Schleppgaube aus dem Dach kommt
Dieser kamin ist ok.
Der linke kamin (der marode ist) würde jetzt und laut genehmigten Plan genau mittig durch die geplante Schleppgaube führen.
Die linke und rechte Schleppgaube sind im Satelldach symetrisch angeordnet. die alten gemaurten kamine nicht. (sie haben einen verschiedenen Abstand zu jeweiligen linken und rechten Brandwand zu den Nachbarhäusern
Da der Kamin marode ist und zwingend abgerissen werden muss (er wird im Haus aber benötigt) wollte ich die Situation nutzen und den kamin um 30° zu verziehen.
Laut Schornsteinfeger und Kaminbauer würde das gehen. (da ein Edelstahleinsatz geplant ist)
Im Außenbereich würden wir dann einen leichtbauschacht fertigen der verputzt werden würde.
Der kamin würde somit exakt parallel und symetrisch gleich rechts neben der Dachgaube austreten.
er würde somit genau so aussehen wie der rechte kamin bei der rechten Dachgaube.
er wäre auch verputzt.
Der erste Antrag bei der Denkmalbehäörde wurde mit der Begründung abgelehnt:
Grundsätzlich ist ein Edelstahleinsatz erlaubt
der kamin muss jedoch wieder an gleicher Stelle aufegmauert werden
zusätzlich ist er im Außenbereich zu verklinkern
Aus meiner Sicht ist schon das Verklinkern ein Unding da hier der UR-Bestand , verputze Kamine ) verändert wird . Weiter sieht ein Denkmalobjekt bestimmt nicht schöner aus wenn durch eine Schleppgaube ein Kamin con 60x60cm führt.
Die private Beeinträchtigung der auszubauenden Wohnung lasse ich hier mal weg.
Nun die Frage:
Sind bei einem Denkmalobjekt grundsätzlich Kamine in Leichtbauschächten zumal wenn sie noch histoirsch optisch verputzt würden, verboten?
Wie sieht die Situation hier der Fachmann?
Grüße und schon mal vielen dank
Achim