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Vermieter sparen sich viel Ärger, wenn sie ihren Mietern die jährliche
Betriebskostenabrechung pünktlich zukommen lassen - das heißt spätestens zwölf
Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Konkret heißt das, dass eine
Betriebskostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum 1. Januar bis 31...