S
Schwabenandi
- Beiträge
- 1
guten Abend, wir haben uns vor 3 Jahren ein Bauernhaus gekauft, das mit einem Wirtschaftsteil ein Gebäude darstellt.
Haus und Scheune sind also eins.
BJ so um 1900, Baupläne gibt es nicht und bis dato haben wir den 2. Stock des Hauses als Hobbyzimmer hergerichtet. In den 70er Jahren hat man schon mal dasselbe gemacht, so sind 4 Zimmer entstanden.
Wir wollten nun den Wohnraum in den Wirtschaftsteil weiter erweitern, der vom Prinzip her auf derselben ca. 1 Meter dicken Grundmauer steht und mit demselben Fachwerk innen aufgebaut ist, wie das Wohnhaus.
Nun hab ich da so ein paar Fragen - in dem eigentlichen Wohnhaus hatten wir keinerlei Auflagen bezüglich Isolierung, wir hatten uns nur eine Zentralheitzung neu bauen lassen...
Der hintere Teil vom Gebäude würde halt ein paar Fester kriegen auf der Höhe der Etagen, und es würde innen 2 Stockwerke kriegen und die schon vorhandene Zentralheizung würde ein paar Zimmer mehr beheizen.
Würde sich das Bauamt sich dabei anstellen? Es wäre mir z.B. unlogisch, daß ein Gebäude das einen Bedarfsausweis mit der Klasse H hat beim Ausbau Auflagen kriegen würde daß man da mehr erreichen müßte wie beim Hauptgebäude... wobei durch die Dachbodenisolierung der Energiebedarf schon etwas gesunken ist.
In dem Ort leben ca. 500 Leute, das Gebäude ist alleinstehend auf einem 1000 qm großen Grundstück.
Haus und Scheune sind also eins.
BJ so um 1900, Baupläne gibt es nicht und bis dato haben wir den 2. Stock des Hauses als Hobbyzimmer hergerichtet. In den 70er Jahren hat man schon mal dasselbe gemacht, so sind 4 Zimmer entstanden.
Wir wollten nun den Wohnraum in den Wirtschaftsteil weiter erweitern, der vom Prinzip her auf derselben ca. 1 Meter dicken Grundmauer steht und mit demselben Fachwerk innen aufgebaut ist, wie das Wohnhaus.
Nun hab ich da so ein paar Fragen - in dem eigentlichen Wohnhaus hatten wir keinerlei Auflagen bezüglich Isolierung, wir hatten uns nur eine Zentralheitzung neu bauen lassen...
Der hintere Teil vom Gebäude würde halt ein paar Fester kriegen auf der Höhe der Etagen, und es würde innen 2 Stockwerke kriegen und die schon vorhandene Zentralheizung würde ein paar Zimmer mehr beheizen.
Würde sich das Bauamt sich dabei anstellen? Es wäre mir z.B. unlogisch, daß ein Gebäude das einen Bedarfsausweis mit der Klasse H hat beim Ausbau Auflagen kriegen würde daß man da mehr erreichen müßte wie beim Hauptgebäude... wobei durch die Dachbodenisolierung der Energiebedarf schon etwas gesunken ist.
In dem Ort leben ca. 500 Leute, das Gebäude ist alleinstehend auf einem 1000 qm großen Grundstück.