S
Susi Fey
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Hallo!
Wer kennt sich aus???
Stimmen diese Infos:
Außenwanddämmung im Falle eines Neubaus nach ENEV muss 0,35K sein.
Im Falle von Dachdämmung und Dachausbau vom Heuboden zu Wohnfläche wird diese Baumaßnahme im Bezug auf Anwendung von ENEV Normen als Neubau gewertet, falls eine Baugenehmigung gestellt werden muss und die Baumaßnahme dadurch entsprechend bearbeitet wird.
Dann muss das gesamte Haus ENEV erfüllen?
Bei "nur" Einbau einer Gaube in das vorhandene dann bereits gedämmte Dach wird die 20% Klausel angewendet: Wird mehr als 20% der Außenhaut eines Hauses bearbeitet, müssen die ENEV Normen eingehalten werden, die für Neubau gelten. Dann muss auch die Außenwand mit 0,35K gedämmt werden. Wie berechnen sich hier die 20%? Tatsächlich rein nach der Quadratmeterfläche von Außenwand + Dachfläche oder wie?
Jetzt die Problematik:
Unser Haus - ohne Fachwerk,Wand aus massiven Backsteinen gemauert Ziegel- Luft in Ziegelbreite- Ziegel wurde von den Vorbesitzern gedämmt mit Styroporplatten 50mm, WdK 0,40. Die Styroporplatten sind nochmals mit einer Luftschicht zwischen altem Putz und Dämmung angebracht, die etwa 1,5-2 cm dick ist. Also, Wandaufbau von innen nach außen:
Ziegel, Luft in Ziegeldicke,Ziegel, 2cm Luft, 50mm Styropor Dämmplatten, 0,5cm Putz mit Armierungsgewebe.
Da wir beabsichtigen im Dach eine Gaube einzufügen, wird dafür im Jahr 2010 eine Baugenehmigung notwendig sein. Wir werden zu diesem Zeitpunkt das Dachgeschoß zu Wohnraum ausbauen, was aber vielleicht gar nicht beantragt werden muss?
Wird hierdurch notwendig, die bereits vorhandene Dämmung auf 0,35K oder eine andere Dicke nachzubessern???
Bei einer Grundfläche von 200qm, eineinhalb Stockwerken- heißt das Obergeschoß ist das Dachgeschoß, wie wird hier die 20% errechnet? Wie können wir die Wertung als Neubau umgehen, damit wir diese Dämmung nicht nachbessern müssen, falls das verlangt werden sollte? Oder ist der Bestand einer Dämmung irgendwie geschützt?
Ich würde mich freuen, eine fachkundige Auskunft zum Thema Maueraufbau und im Verhältnis dazu notwendiger Dämmstärke (K) und Dicke zu bekommen, da die Info Seiten im Netz nur von 24er Ziegelmauerwerk oder 36er Ziegelmauerwerk ausgehen und unsere Wand dort nicht vorgesehen ist. Ich weiß aber selbst nicht, wie man die Wärmedurchlässigkeit errechnet...
Ebenso wären Erfahrungen wertvol mit der Auslegung im Falle des Gaubenbaus im Bezug auf Neubau Bewertung und 20% Regelung und eine Info zur korrekten Errechnung dieser 20%.
Dann können wir entscheiden, was wir jetzt mit der Außenwand tun müssen.
Viele Grüße,
Susi Fey
Wer kennt sich aus???
Stimmen diese Infos:
Außenwanddämmung im Falle eines Neubaus nach ENEV muss 0,35K sein.
Im Falle von Dachdämmung und Dachausbau vom Heuboden zu Wohnfläche wird diese Baumaßnahme im Bezug auf Anwendung von ENEV Normen als Neubau gewertet, falls eine Baugenehmigung gestellt werden muss und die Baumaßnahme dadurch entsprechend bearbeitet wird.
Dann muss das gesamte Haus ENEV erfüllen?
Bei "nur" Einbau einer Gaube in das vorhandene dann bereits gedämmte Dach wird die 20% Klausel angewendet: Wird mehr als 20% der Außenhaut eines Hauses bearbeitet, müssen die ENEV Normen eingehalten werden, die für Neubau gelten. Dann muss auch die Außenwand mit 0,35K gedämmt werden. Wie berechnen sich hier die 20%? Tatsächlich rein nach der Quadratmeterfläche von Außenwand + Dachfläche oder wie?
Jetzt die Problematik:
Unser Haus - ohne Fachwerk,Wand aus massiven Backsteinen gemauert Ziegel- Luft in Ziegelbreite- Ziegel wurde von den Vorbesitzern gedämmt mit Styroporplatten 50mm, WdK 0,40. Die Styroporplatten sind nochmals mit einer Luftschicht zwischen altem Putz und Dämmung angebracht, die etwa 1,5-2 cm dick ist. Also, Wandaufbau von innen nach außen:
Ziegel, Luft in Ziegeldicke,Ziegel, 2cm Luft, 50mm Styropor Dämmplatten, 0,5cm Putz mit Armierungsgewebe.
Da wir beabsichtigen im Dach eine Gaube einzufügen, wird dafür im Jahr 2010 eine Baugenehmigung notwendig sein. Wir werden zu diesem Zeitpunkt das Dachgeschoß zu Wohnraum ausbauen, was aber vielleicht gar nicht beantragt werden muss?
Wird hierdurch notwendig, die bereits vorhandene Dämmung auf 0,35K oder eine andere Dicke nachzubessern???
Bei einer Grundfläche von 200qm, eineinhalb Stockwerken- heißt das Obergeschoß ist das Dachgeschoß, wie wird hier die 20% errechnet? Wie können wir die Wertung als Neubau umgehen, damit wir diese Dämmung nicht nachbessern müssen, falls das verlangt werden sollte? Oder ist der Bestand einer Dämmung irgendwie geschützt?
Ich würde mich freuen, eine fachkundige Auskunft zum Thema Maueraufbau und im Verhältnis dazu notwendiger Dämmstärke (K) und Dicke zu bekommen, da die Info Seiten im Netz nur von 24er Ziegelmauerwerk oder 36er Ziegelmauerwerk ausgehen und unsere Wand dort nicht vorgesehen ist. Ich weiß aber selbst nicht, wie man die Wärmedurchlässigkeit errechnet...
Ebenso wären Erfahrungen wertvol mit der Auslegung im Falle des Gaubenbaus im Bezug auf Neubau Bewertung und 20% Regelung und eine Info zur korrekten Errechnung dieser 20%.
Dann können wir entscheiden, was wir jetzt mit der Außenwand tun müssen.
Viele Grüße,
Susi Fey