c't: "Elektrogerätegesetz überfordert viele Unternehmen"

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Verbraucher können sich eigentlich freuen: Ab März nächsten Jahres müssen sie
keine Gebühren mehr für die Entsorgung von Elektroschrott zahlen. Währenddessen
verzweifeln vor allem kleine Unternehmen an dem komplizierten Regelwerk des
Elektrogerätegesetzes. Wer sich nicht bis zum 23. November registriert, riskiert
ein Verkaufsverbot in Deutschland. Doch viele Unternehmen werden diesen Termin
nicht einhalten können, so das Computermagazin c't in der Ausgabe 24/05.



Ein kleines mittelständisches Elektronik-Unternehmen irgendwo in
Deutschland Ende 2006: Nach einer Aufforderung durch die Behörden gilt es, einen
Container mit Elektroschrott zu entsorgen. Die Menge richtet sich nach der
Anzahl von Geräten, die das Unternehmen seit März in den Handel gebracht hat.
Doch was einfach klingt, folgt einem komplizierten Regelwerk.



Möglichst schnell sollten sich die Firmen jetzt bei der Stiftung
Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registrieren. Etliche Kleinunternehmer sehen
sich aber nicht in der Lage, den geforderten Aufwand an Geld und Zeit
aufzubringen und scheuen angesichts ihrer geringen Umsätze auch den Gang zum
professionellen Berater. Individuelle Hilfe von der EAR können sie erst nach
Einreichung der Unterlagen für die Registrierung erwarten. Bis dahin verweist
die Stiftung auf ihre Internetseite

www.stiftung-ear.de
, und den Unternehmen bleibt eigentlich nichts anderes
übrig, als sich durch den Paragraphendschungel zu wühlen. "Viele Unternehmen
ignorieren diese Pflicht aber bisher", erläutert c't-Redakteurin Angela Meyer.
"Einige vermutlich aus Unkenntnis, etliche aber auch, weil sie die Neuregelungen
in ihrem Fall für unangemessen halten oder schlicht vor dem Papierkrieg
kapitulieren."



Wer sich allerdings ab dem 23. November unregistriert auf dem
deutschen Elektronikmarkt bewegt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro
und einem Verkaufsverbot in Deutschland rechnen. In der Zeit bis zum 24. März
2006 haben die registrierten Unternehmen Zeit, ihre Geräte zu kennzeichnen, und
von da an melden sie ihre in Verkehr gebrachten Produktmengen an die EAR.



Grundlage für das Gesetz ist eine EU-Richtlinie. Doch die wird
in den einzelnen Ländern unterschiedlich umgesetzt, so dass sich international
tätige Unternehmen EU-weit informieren müssen. Während Deutschland über eine
Registrierungsstelle verfügt, ist Spanien mit 17 Registrierungsstellen einsamer
Spitzenreiter.



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