G
GEhlerding
- Beiträge
- 1.146
Drohender Denkmalschutz
die wichtigste Frage erscheint mir, wie denn nun der Sachstand in der Denkmalschutzsache ist.
Wenn die Behörde ein Gebäude unter Denkmalschutz stellt oder dieses plant, wird man hierüber mit einem amtlichen Schreiben informiert, ansonsten kann man mit den Gebäude machen, was man will.
Ob es so ein Schreiben schon gegeben hat, entzieht sich natürlich meiner Kenntnis. Daher ist es wohl notwendig, bei der zuständigen Behörde nachzufragen, als Eigentümer hat man dort ein Auskunftsrecht.
Dass nach so langer Zeit keine Entscheidung getroffen wurde, erscheint mir ungewöhnlich.
Vielleicht wurde der DS schließlich doch nicht angenommen und das entsprechende Schreiben ist "irgendwie verlorengegangen", die Androhung wurde aber aufrechterhalten.
Ich würde schriftlich bei der Behörde nachfragen und dabei den geplanten Verkauf schildern sowie wegen des Verkaufsdatums eine Frist zur Beantwortung setzen. Schließlich ist man als Verkäufer verfplichtet diese wichtige Eigenschaft eines Gebäudes beim Verkauf offenzulegen.
Wenn man es weniger förmlich haben will, einfach mal dort anrufen.
ansonsten sind die Listen der Baudenkmäler eigentlich veröffentlicht, z.B. hier:
http://www.denkmalliste.org/denkmallisten.html
Gruß
GE
die wichtigste Frage erscheint mir, wie denn nun der Sachstand in der Denkmalschutzsache ist.
Wenn die Behörde ein Gebäude unter Denkmalschutz stellt oder dieses plant, wird man hierüber mit einem amtlichen Schreiben informiert, ansonsten kann man mit den Gebäude machen, was man will.
Ob es so ein Schreiben schon gegeben hat, entzieht sich natürlich meiner Kenntnis. Daher ist es wohl notwendig, bei der zuständigen Behörde nachzufragen, als Eigentümer hat man dort ein Auskunftsrecht.
Dass nach so langer Zeit keine Entscheidung getroffen wurde, erscheint mir ungewöhnlich.
Vielleicht wurde der DS schließlich doch nicht angenommen und das entsprechende Schreiben ist "irgendwie verlorengegangen", die Androhung wurde aber aufrechterhalten.
Ich würde schriftlich bei der Behörde nachfragen und dabei den geplanten Verkauf schildern sowie wegen des Verkaufsdatums eine Frist zur Beantwortung setzen. Schließlich ist man als Verkäufer verfplichtet diese wichtige Eigenschaft eines Gebäudes beim Verkauf offenzulegen.
Wenn man es weniger förmlich haben will, einfach mal dort anrufen.
ansonsten sind die Listen der Baudenkmäler eigentlich veröffentlicht, z.B. hier:
http://www.denkmalliste.org/denkmallisten.html
Gruß
GE