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Stefanie
Guest
Guten Tag,
wir überlegen, einen Altbau (Fachwerk) von 1820 zu kaufen(kein Denkmalschutz) und sind nun nicht sicher, wie weit wir von der neuen ENEV betroffen sind.
das Haus wurde 1990 im Dach gedämmt, 1999 Eigentümerwechsel, danach folgende Arbeiten:
-Fassade freilegen -> Sichtfachwerk (innen auch, also Außenwände ungedämmt)
-neue Fenster (energiesparend)
-neue Heizanlage
Wenn wir das Haus kaufen müsste an der Fassade ein Querbalken ausgetauscht werden, da dieser morsch ist, kann das Probleme geben, da die Fassade ja nicht gedämmt ist?
Ansonsten soll nichts gemacht werden, da das Haus "fertig saniert" ist können trotzdem noch Altlasten nach ENEV kommen?
Oder entstehen neue Verpflichtungen durch die ENEV, vor allem auch von folgendem Sachverhalt:
"Freistellung der Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn der Eigentümer am 1.2.2002 in dem Haus gewohnt hat.
Die Nachrüstpflichten muss der spätere Erwerber des Hauses innerhalb von zwei Jahren nach Eigentümerwechsel erfüllen"
Die Finanzierung erfolgt ohne Kredite, Denkmalschutz soll nicht beantragt werden.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Stefanie
wir überlegen, einen Altbau (Fachwerk) von 1820 zu kaufen(kein Denkmalschutz) und sind nun nicht sicher, wie weit wir von der neuen ENEV betroffen sind.
das Haus wurde 1990 im Dach gedämmt, 1999 Eigentümerwechsel, danach folgende Arbeiten:
-Fassade freilegen -> Sichtfachwerk (innen auch, also Außenwände ungedämmt)
-neue Fenster (energiesparend)
-neue Heizanlage
Wenn wir das Haus kaufen müsste an der Fassade ein Querbalken ausgetauscht werden, da dieser morsch ist, kann das Probleme geben, da die Fassade ja nicht gedämmt ist?
Ansonsten soll nichts gemacht werden, da das Haus "fertig saniert" ist können trotzdem noch Altlasten nach ENEV kommen?
Oder entstehen neue Verpflichtungen durch die ENEV, vor allem auch von folgendem Sachverhalt:
"Freistellung der Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn der Eigentümer am 1.2.2002 in dem Haus gewohnt hat.
Die Nachrüstpflichten muss der spätere Erwerber des Hauses innerhalb von zwei Jahren nach Eigentümerwechsel erfüllen"
Die Finanzierung erfolgt ohne Kredite, Denkmalschutz soll nicht beantragt werden.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Stefanie