Grenzbebauung mit Fensteröffnung des Nachbarn

Diskutiere Grenzbebauung mit Fensteröffnung des Nachbarn im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo wir haben in einem Dorf vor 22 Jahren ein Haus mit Garten gekauft. Die Vorbesitzerin ist vor 15 Jahren verstorben. Auf einem Viertel der...
...sollte nicht dem Gesetzgeber angelastet werden.
Übrigens gibt es diese "überbordende Bürokratie" nicht erst seit der EU oder der Ampelregierung.
Moin Holzer,

vielleicht missverständlich, aber ich schrieb exakt das. Die allseits gescholtene Bürokratie entspringt nicht "Politik" oder EU, sondern vielmehr dem Einzelnen. Sie stört meist nur, wenn sie einen selbst einschränkt, betrifft sie andere, wird sie als legitim empfunden.
Macht man (sich) das bewusst, fällt es gewissen Kräften deutlich schwerer, dies als Argument gegen Staat und Politik zu instrumentalisieren.
Allerdings hat Bürokratie ein Eigenleben entwickelt und einen Grad erreicht, der uns inzwischen tatsächlich massiv lähmt. Es lässt sich eben nicht Alles und Jedes ohne Kollateralschäden absichern und bis ins kleinste Detail regeln.
Hinzu kommt der Hang, dass immer weniger Leute Verantwortung übernehmen wollen. Man versteckt sich lieber hinter Regelungen und Paragraphen. Dann lässt sich bei Problemen prima mit dem Finger auf andere oder eben "die da oben" zeigen.
Besser wär´s, jeder fasste sich immer zuerst an die eigene Nase.

Gruß und ein schönes Feiertagswochenende, ugly
 
@ Holzer:

aus meiner Sicht greift hier der § 634 des BGBs sowie das entsprechende Nachbarschaftsgesetz des Landes, z.B. für mein Bundesland NRW § 23 des Nachbarrechtsgesetzes. Hier wird sogar eine Verjährung von 3 Jahren angegeben.


Lg Holger
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für die vielen Auskünfte. Werde nächste Woche prüfen ob eine Baulast evtl. eingetragen ist,
was allerdings der Sohn der Vorbesitzerin unseres Hauses stark bezweifelt, da zum Zeitpunkt unseres Kaufes
nichts darüber bekannt war. Der betreffende Teil des Hauses besteht aus Stampflehm und die Fenster sind aus
den vierzger Jahren. Die Öffnungen sind aus der Wand herausgebrochen ohne Stürze oder ähnliches.
Da unser Fachwerkhaus bis Anfang der vierziger Jahre von einer jüdischen Familie bewohnt war,
welche dann deportiert wurde und das Haus über mehre Jahre leer stand, werden die Fenster wohl in dieser Zeit
einfach eingebaut worden sein. Da unser Haus auch nur einen Abstand von 5 Metern zu dem Nachbarhaus hat,
kommt auch ein Verkauf eines Gartenstreifens nicht in Frage. Wir wollten das Nachbarhaus eigentlich mit dazu
erwerben. Nur leider ist die Vorbesitzerin einen Monat zu früh gestorben und die Verträge waren noch nicht
gemacht. Die Tochter hat den Verkauf einem Makler übertragen der jetzt den fünffachen Wert des Hauses
als Verkaufspreis aufruft. Da wir nicht bereit sind uns auf solche Spielchen einzulassen, wollen wir dann unsere
Privatsphäre gewahrt wissen und die Fenster schließen lassen. Mit der Vorbesitzern bestand ein sehr gutes Verhältnis
und wir hatten 25 Jahre keinerlei Probleme und vielleicht besinnt sich die Tochter wenn sie merkt das ein Haus
welches nur über Fenster die zur der Nordseite zeigen, nicht leicht zu verkaufen ist.
 
Hallo Hoger,

Ich bin auch kein Jurist, aber m.E. geht es da um Vertragsbeziehungen und nicht um Nachbarrecht.

NRW § 23 des Nachbarrechtsgesetzes
So wie ich das lese geht es da um Grenzüberbau.

Allerdings geht es in § 4 des NRW Nachbargesetz um Fenster und im Ergebnis hast du Recht. Schon interessant, wie unterschiedlich das je nach Bundesland ist.

Wenn aber die Fenster gemäß Bauordnung eh nicht zulässig sind, erübrigt sich der privatrechtliche Rechtsstreit eh.

@Blonder:
Es wäre interessant, in welechem Bundesland du bist und wie die Geschichte ausgeht. Halte uns am Laufenden.😉
 
Kannst du nachvollziehen, dass der ein oder andere, ganz sicher aber die Erben der verstorbenen Eigentümerin deine Sichtweise nicht ganz so prickelnd finden, um es mal vorsichtig auszudrücken? Vorausgesetzt, der Makler hat einen Marktpreis angesetzt (und selbst wenn er hoch angesetzt ist, wird dieser den tatsächlichen Wert nicht um das Fünffache übersteigen - Makler wollen verkaufen) - warum sollten die Erben auf diesen Teil des Familienvermögens verzichten, nur damit du die Hütte weit unter Wert erwirbst? Das sind auch keine "Spielchen" sondern ein ganz normaler Vorgang im Erbfall.
Es hört sich nun so an (ohne das unterstellen zu wollen), dass du verärgert über das entgangene Schnäppchen bist und denen einen reinwürgen möchtest, in dem du mit dem Vehikel Baurecht plötzlich Fenster des Nachbarhauses, also fremden Eigentums in Frage stellst, die seit mehr als 80 Jahren Teil dieses Hauses sind, mithin schon mehr als 60 Jahre eingebaut waren, bevor du dort dein Haus gekauft hast.
Und dies tust (was du unumwunden zugibst), um Verkaufschancen und den Wert fremden Eigentums zu drücken.
Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen - kannst du nachvollziehen, dass man sowas "komisch" findet?
 
Wenn aber die Fenster gemäß Bauordnung eh nicht zulässig sind, erübrigt sich der privatrechtliche Rechtsstreit eh.
Wenn ich das richtig sehe, ist doch vollkommen uninteressant, ob die Fenster nach aktuellem Baurecht zulässig sind. Die Frage ist doch, ob sie bei Einbau, also laut TO vor mehr als 80 Jahren mitten in den Kriegswirren zulässig waren.
 
vollkommen uninteressant, ob die Fenster nach aktuellem Baurecht zulässig sind
Da hast du natürlich Recht, aber es deutet ja scheinbar darauf hin, dass die bereits illegal entstanden sind

dass man sowas "komisch" findet?
Wenn jemand versucht, einer alten Frau eine Immobilie für ein Bruchteil des Marktwertes abzuluxen und sich dann wundert, dass die Erben damit nicht einverstanden sind, hätte das in der Tat einen komischen Geschmack.

Andererseits kann ich es schon nachvollziehen, wenn man keinen Bock darauf hat, dass einem Leute in den Garten glotzen durch Fenster die da gar nicht sein dürften. Man weiß ja auch nicht, wer einzieht. Und wenn das Haus nur illegale Fenster hat, ist halt der Marktwert von der Maklerin evtl. tatsächlich zu hoch angesetzt.
 
Das mit dem "keinen Bock" ist mir halt - auch im Hinblick auf die Folgen für die Nachbarimmobilie - ein wenig dünn, zumal die Fenster wahrscheinlich schon länger da sind, als der "Keinbockhaber" auf dieser Welt ist und er schon 22 Jahre damit lebt.
Es gibt wohl sehr, sehr wenige Länder auf der Welt, wo das tatsächlich eine Diskussion wäre.
 
Ist vielleicht auch relevant, ob die Grenze damals schon bestand oder erst später abgeteilt wurde?
Kinners, ich hab irgendwie ein Deja Vu 🙃

Mein Nachbar hätt ja auch gern die Grabesruhe schon zu Lebzeiten und keine grundstücksseitigen Fenster im seinem ehemaligen Elternhaus.
In vollem Glauben, das älteste Haus im Ort kann ja abgerissen werden, schob die Notarin bei der Grundstücksteilung die Grenzlinie direkt unter die Scheunenwand. Später kam dann ich :)

Ich werd den Teufel tun, diese Büchse der Pandora ohne Not zu öffnen! Das fängt doch mit Fensterrecht, Lichtrecht und Abstandsgesetzen erst an..

Hohe Hecke vor dem Fenster im Erdgeschoss ist hier der aktuelle Kompromiss, mit ~1,5m Abstand ist es trotzdem hell. Weiter oben im Dachraum 3 "Lichtlöcher" auf 2 Etagen, recht unbedeutend.
Ich werd es so lang es geht aussitzen, die Leut sind auch schon 72.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo nochmal, damit hier kein falscher Eindruck entsteht von wegen Schnäppchenjäger und so.
Das Häuschen steht auf einem Grundstück von 98 m². Ist auf drei Seiten auf die Grenze gebaut
und hat zur Straße hin einen kleinen Hof von 2,5m Tiefe. Fenster nur zur Straße und zwei kleine zu unserem Haus.
Die Hälfte des Hauses ist aus Stampflehm die andere aus 24 cm Hohlblocksteinen Bj 1960.
Seit dieser Zeit wurde auch nichts mehr erneuert.
Es gibt keine Heizung, ein kleines Bad mit Glasbausteinen nicht zu öffnen. Alte Fenster Einfachglas.
Asbestschieferdeckung. Ein drittel des Erdgeschosses ist eine schmale Garage mit Blechöltank für den
einzigen Ölofen mit Kanne. Der erste Stock ist seit 20 Jahren nicht mehr bewohnt. Es gibt eine Bewertung
vom Ortgericht von rund 20.000 € Es ist eine komplette Kernsanierung nötig. Der Grundstückspreis liegt
bei uns bei 150.-€. Es soll jetzt 95.000.-€ kosten. Wir hatten 25.000.-€ angeboten.
Das Geld wäre an den Kreiss gegangen, da sie im Altersheim war und die Rente nicht ausreichte.
Da ich vom Fach bin und unser Fachwerkhaus schon komplett saniert habe, weiss ich was auf mich zu kommt.
 
Guten Morgen,

die Verjährung betrifft ja nur die Einspruchsmöglichkeit des Nachbarn. Ein illigaler Bau verjährt jedoch nicht.

Den Mangel als solches kann dann aber nur noch das Bauamt feststellen und anhand der zur Verfügung stehendenden Bauunterlagen bewerten.

Wenn ich das richtig verstanden habe wurden die Fenster vor 80 Jahren und der Anbau vor 60 Jahren erstellt? Dann muss für den Anbau eine umfängliche Bestandsaufnahme des Bestandes inklusive der Fenster erstellt worden sein. Ist dem so nicht, kann ggf. mit der Anzeige der "illigalen" Fenster ein deutlich umfänglicher Rückbau verbunden sein.

Insgesamt ist die Anzeige eines vermeintlichen, laienhaft festgestellten Baumangels nicht ohne materielle und finanzielle Risiken für beide Seiten verbunden.

Wie weiter oben geschrieben, kann damit die Büchse der Pandora geöffnet werden.

Lg Holger
 
Lass dir von einer Abbruchfirma ein Angebot über den kompletten Rückbau der Hütte machen. So wie sie jetzt da steht, mit allem drin, drum und dran. Gehe damit zu den Erben und biete die gewünschten 95k minus den angebotenen Abbruchkosten. Ich tippe mal dann kommst du ungefähr auf die 25k, die du bereit bist zu zahlen.
Deiner Beschreibung nach wird wohl niemand so eine Stampflehmhohlblock-mit-integriertem-Öltank-und-nix-drumrum-Hütte kaufen.
Jedenfalls nicht in einer Gegend wo erschlossenes Bauland 150 Oironen kostet.
Vorbereitenderweise kannst du ja zusätzlich auch noch zum Bauamt gehen und dort konkret fragen, was nun mit den besagten Fenster ist, damit du evtl. ein weiteres Argument hast.
 
Thema: Grenzbebauung mit Fensteröffnung des Nachbarn
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