@ Mathias Josef
" ... sobald eine Befreiung möglich ist muss man sich nicht daran halten."
Das ist nicht richtig, erst wenn die Befreiung beantragt und genehmigt ist, braucht man sich nicht mehr an die Vorgaben zu halten. Denkmalschutz ist ein möglicher Grund für eine Abweichung von den Vorgaben aber eigentlich erst möglich, wenn das beantragt wird und ein Nachweis vorgelegt wird, der Begründet, warum die vorgaben der EnEV nicht eingehalten werden können und wenn dann diesem Antrag auch stattgegeben wird.
" ... Man sollte aber auch niemandem suggerieren dass er sich zwingend daran halten muss."
Natürlich muss sich immer jeder an ein Gesetz halten, oder kennen sie jemanden, der bei Rot über die Ampel darf, wenn er kein Blaulicht auf dem Autodach hat. Wenn das Gesetz ihm die Möglichkeit gibt sich von bestimmten Vorgaben befreien zu lassen, so kann man mit einem solchen Antrag und der dann folgenden Bewilligung des Antrages auch ein Gesetz erfüllen. Aber nicht jeder wie er will.
" ... Das Ende vom Lied ist dann nämlich oft eine Dämmorgie mit Glaswolle, Dampfsperre usw. und deren Schäden konnte ich leider schon allzuoft begutachten."
Diesen Satz kann man im Forum immer wieder lesen und die Schäden habe ich auch schon zur genüge beobachtet. Sie sind aber nicht folge der EnEV, sondern schlechter Beratung und schlechter handwerklicher Ausführung. Jeder, der sich mit der Materie etwas näher auseinandersetzt, weiß, dass es auch anders geht.
" Energiesparen ... Da stimme ich voll und ganz mit Ihnen überein, aber bitte nicht auf Kosten der Bausubstanz und des Raumklimas. da gibt es bessere Möglichkeiten aktiven Umweltschutz/Klimaschutz zu betreiben. Stichwort regenererative Energien, aber das ist ein anderes Thema."
Da sind wir wieder fast einer Meinung, aber ein anderes Thema ist es nicht, denn erst ab der EnEV lassen sich mit einer guten Gebäudetechnik evtl. etwas magere Dämmmassnahmen ausgleichen. Dies war nach der Wärmeschutzverordnung noch nicht möglich und so kann ich nach EnEV heute doch einige Dämmmassnahmen spärlicher ausführen, als zu Zeiten der Wärmeschutzverordnung.
Ich schicke ebenfalls viele Grüße und wünsche einen guten Rutsch ins nächste Jahr.