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Erik_Meyer
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Hallo,
wir würden gern das angebaute Backhaus an unserem Bauernhaus abreißen. Dieses Haus war nur ein Zweckbau und ist auf Grund Gesetzt des Sächsischen Königs recht schnell einfach "drangeklatscht" wurden.
Nun stellt sich aber raus das meine Oma im Jahr 1948 auch in diesem Raum Ort-Estrich hat einbauen lassen und diesen Raum nachher als Bad genutzt.
Wir persönlich würden gern an dieser Stelle eigentlich eine Außenterrasse entstehen lassen. Nun die Frage wo bisher alle Handwerker mit den Schultern gezuckt haben, ob man den Estrich auf der Terrasse erhalten kann oder eher nicht.
wir würden gern das angebaute Backhaus an unserem Bauernhaus abreißen. Dieses Haus war nur ein Zweckbau und ist auf Grund Gesetzt des Sächsischen Königs recht schnell einfach "drangeklatscht" wurden.
Nun stellt sich aber raus das meine Oma im Jahr 1948 auch in diesem Raum Ort-Estrich hat einbauen lassen und diesen Raum nachher als Bad genutzt.
Wir persönlich würden gern an dieser Stelle eigentlich eine Außenterrasse entstehen lassen. Nun die Frage wo bisher alle Handwerker mit den Schultern gezuckt haben, ob man den Estrich auf der Terrasse erhalten kann oder eher nicht.