V
Vogel
Guest
Hallo Gemeinde,
leider finde ich zum Thema nichts im Internet. Aber ich denke hier wird sich bestimmt jemand finden, der es weiß!
Es geht also um den Ortgang eines Hauses, das dem Ensembleschutz unterliegt. Um dem DenkmSchG gerecht zu werden, welche Ortgänge sind gem. DenkmSchG zulässig bzw. was darf man, was nicht.
Danke im Voraus & beste Grüße
Frank
leider finde ich zum Thema nichts im Internet. Aber ich denke hier wird sich bestimmt jemand finden, der es weiß!
Es geht also um den Ortgang eines Hauses, das dem Ensembleschutz unterliegt. Um dem DenkmSchG gerecht zu werden, welche Ortgänge sind gem. DenkmSchG zulässig bzw. was darf man, was nicht.
Danke im Voraus & beste Grüße
Frank