Starkregenfälle nehmen zu: Gegen Rückstau vorsorgen

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Am besten man lässt das Wasser gar nicht erst
in den Keller. Denn die Haftungsfragen sind kompliziert, wenn es aufgrund
mangelnder technischer Ausrüstung zu Wasserschäden kommt - z.B. durch einen
Rückstau aus der Kanalisation. Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des
Bundesgerichtshofs haften Kommunen beispielsweise nicht für Wasserschäden nach
einem Jahrhundertregen. In der Urteilsbegründung heißt es: Städte und Gemeinden
müssten zwar grundsätzlich für solche Schäden einstehen - aber nicht in Fällen
von höherer Gewalt. Da Starkregenfälle aufgrund der klimatischen Veränderungen
auch in unseren Breitengraden immer häufiger werden, spielt die entsprechende
Vorsorge für Hausbesitzer und Bauherren eine wichtige Rolle.



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Wie man entsprechend vorbeugen kann, erklärt Reinhard Späth,
Marketingleiter bei KESSEL: "Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich vor den so
genannten Rückstauschäden zu schützen, die dadurch entstehen, dass das Wasser
aus der Kanalisation über die Höhe der Straßenoberkante - der Rückstauebene -
steigt. Man kann das Wasser innerhalb des Hauses mit einem Ventil zurückhalten;
es gibt aber auch schon technische Möglichkeiten, die das Abwasser bereits vor
dem Haus auffangen." So bietet beispielsweise ein Hausanschlussschacht aus
Polyethylen standardmäßig die Möglichkeit, Rückstauverschlüsse und Pumpanlagen
zu montieren - auch noch nachträglich nach vielen Jahren. Wie man sich im
konkreten Fall am besten vor Rückstau schützt, kann nur ein Fachmann
entscheiden, denn es gibt verschiedene Schachtsysteme, Rückstauverschlüsse,
Rückstauautomaten, Rückstaupumpanlagen, Hebeanlagen und Kellerabläufe.



KESSEL hat speziell für private Hausbesitzer einen 20-seitigen
Praxis-Ratgeber "Schutz vor Rückstau" erarbeitet. Dieser kann - mit einem mit
1,53 Euro frankierten Freiumschlag - bei KESSEL bestellt werden:




<div align='right'>Siehe auch:

www.wasser-im-keller.de
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