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Joerg2k1
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..Grau ist alle Theorie.
Wir haben eine 442 Jahre alte Immobilie gekauft.
Sie wird als Hotel genutzt.
In den ersten 2 Jahren nach der Anschaffung haben wir ca 50.000 investiert. Mit Gewinnerzielungsabsicht. Laut Steuerberater kann ich, was ich in den ersten 3 Jahren investiere nur mit 2% abschreiben. So kamen für 2009 läppische 500 Euro mehr raus!!!
Doch in der Broschüre: " Steuertipps für Denkmaleigentümer" steht:" Erhaltungsaufwendungen, die der Gewinnerzielung dienen, können im Gegensatz zu den Anschaffungskosten in voller Höhe im Jahr ihrer Verausgabung abgezogen werden"
Meine Frage: Wer hat erfahrung diesbezüglich und wie soll ich mit der Sache umgehen?
Ich habe mal Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt und brauche Rat. Ich habe dieses Denkmal in einen sehr schönen Zustand gebracht. Von der Denkmalbehörde gab es außer Auflagen keinen Penny. Die Auflagen haben mich zigtausende gekostet. Hierfür ist schon ein Antrag bei der unteren Denkmalbehörde für eine Bescheinigung gestellt.
Ist hierzu beim Finanzamt ein Antrag zu stellen?
Wer ist da Fachmann?
Kann ich beim FA fragen?
Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
Vielen Dank im Voraus
Wir haben eine 442 Jahre alte Immobilie gekauft.
Sie wird als Hotel genutzt.
In den ersten 2 Jahren nach der Anschaffung haben wir ca 50.000 investiert. Mit Gewinnerzielungsabsicht. Laut Steuerberater kann ich, was ich in den ersten 3 Jahren investiere nur mit 2% abschreiben. So kamen für 2009 läppische 500 Euro mehr raus!!!
Doch in der Broschüre: " Steuertipps für Denkmaleigentümer" steht:" Erhaltungsaufwendungen, die der Gewinnerzielung dienen, können im Gegensatz zu den Anschaffungskosten in voller Höhe im Jahr ihrer Verausgabung abgezogen werden"
Meine Frage: Wer hat erfahrung diesbezüglich und wie soll ich mit der Sache umgehen?
Ich habe mal Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt und brauche Rat. Ich habe dieses Denkmal in einen sehr schönen Zustand gebracht. Von der Denkmalbehörde gab es außer Auflagen keinen Penny. Die Auflagen haben mich zigtausende gekostet. Hierfür ist schon ein Antrag bei der unteren Denkmalbehörde für eine Bescheinigung gestellt.
Ist hierzu beim Finanzamt ein Antrag zu stellen?
Wer ist da Fachmann?
Kann ich beim FA fragen?
Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
Vielen Dank im Voraus