Streichung von der Denkmalliste
Sehr geehrte Eheleute Ciapanna,
soweit Ihr Haus ein eigenständiges Kulturdenkmal darstellt,müssten Sie dem zuständigen Landesamt für Denkmalpflege nachweisen, daß die Eintragung rechtswidrig war. Sie müssen also nachweisen, daß es sich bei dem Gebäude nicht um ein Kulturdenkmal handelt. Das kann sehr teuer werden.
Sollte es sich bei dem Gebäude nur um den Teil einer Gesamtanlage handeln, haben Sie hier überhaupt keine Chancen. Ein weißer Fleck - mitten in einer denkmalgeschützten Umgebung - ist auch denkmalrechtlich kaum zulässig.Vermutlich sind Sie hier auch nicht einmal antragsberechtigt.
Meines Erachtens würde Ihnen eine Streichung von der Denkmalliste auch keine relevanten Vorteile verschaffen.
Sie verlieren Zuschüsse und Steuervergünstigungen. Bei Baumaßnahmen an der Außengestaltung des Gebäudes spricht die Denkmalbehörde dann doch wieder ein Wort mit, wenn die umgebende Bebauung denkmalgeschützt ist.
Ansonsten bleibt Ihnen nur die Veräußerung des Anwesens.
Mit freundlichen Grüssen
Hans-Ulrich Flick