Eine Umnutzung ...
... ist mit einem Bauantrag verbunden. Dabei wird a.a. auch geklärt, ob die Räumlichkeiten für eine Wohnnuntzung im Sinne der BauO geeignet sind (Raumhöhe / Belichtung / Brandschutz etc). Oder auch per Bauvoranfrage, ob im Zusammenhang mit dem örtlichen B-Plan, irgendetwas dagegen sprechen würde, ob es planungsrechtliche Auflagen an dieser Stelle gibt usw.
Auf jeden Fall empfiehlt es sich, für diese Vorüberlegungen und Voruntersuchungen einen Sachverständigen (Architekt / Bauingenieur) hinzuzuziehen, der das Objekt auf seine bau- und planungsrechtliche Situation hin untersucht. Dazu müssen eine Reihe von Dokumenten gesichtet und bewertet werden, die für Sie als zukünftigen Besitzer relevant sind oder sein können. Spätere Belastungen oder Einschränkungen aus solchen, vorher nicht gesehenen Dokumenten, können sich finanziell oder planerisch als nachteilig herausstellen.
Nicht zuletzt sollte der SV auch in der Lage sein, das Objekt in seinem baukonstruktiven Zustand zu bewerten, den Kaufpreis gegenzurechnen und zeitlichen und finanziellen Aufwand für den Umbau und die Sanierung mit allen Nebenkosten zu schätzen.
Eine recht komplexe Sache, die man -am besten vor dem Kauf- sehr gründlich und überlegt angehen sollte.