Verbrauchskostenabrechnung bei gemeinschaftlich genutzter Klimaanlage

Diskutiere Verbrauchskostenabrechnung bei gemeinschaftlich genutzter Klimaanlage im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Raumlufttechnische Anlagen in Bürogebäuden oder anderen gewerblich genutzten Gebäuden sind längst keine Ausnahme mehr. Allerdings sind zur...
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Raumlufttechnische
Anlagen in Bürogebäuden oder anderen gewerblich genutzten Gebäuden sind längst
keine Ausnahme mehr. Allerdings sind zur
Raumluftkonditionierung erhebliche Energiemengen erforderlich, ein
wirtschaftlicher Betrieb ist somit oberstes Ziel aller Betreiber - um so mehr,
wenn Teile des klimatisierten Objektes an ein oder mehrere Parteien vermietet
sind. Einen
bemerkenswerten Beitrag zur Reduzierung der Investitions- und Energiekosten kann

höchstmögliche Transparenz bei der Verbrauchskostenabrechnung leisten.
Genau diesen Ansatz verfolgt das Ingenieurbüro Tiede mit RVASL, das die
tatsächlich verbrauchten <nobr>Elektro-,</nobr> Wärme- und Kälteenergiemengen zur
Luft-Förderung und <nobr>-Konditionierung</nobr> den jeweiligen Parteien zuordnen kann.



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Die dem zentralen Lüftungsgerät zugeführten Energiemengen werden am
Geräteeintritt mit handelsüblichen geeichten Energiemengenzählern erfasst und
anteilig auf die Verbraucher umgelegt, die zeitgleich mit konditionierter Luft
versorgt werden.
Das System erfasst permanent die jeweils zugeführte Luftmenge und bildet hieraus
entsprechende Umlagefaktoren. Die Besonderheit besteht nach Auskunft des
Ingenieurbüros Tiede in der zeitgleichen permanenten Erfassung der
Luftverteilung
im gesamten System und der dynamischen Anpassung der Umlagefaktoren
zur Verbrauchskostenabrechnung. Luftmengenänderungen jeweiliger Endkunden,
beispielsweise durch ein manuelles Eingreifen, nutzungsabhängige
Regelsysteme oder klassische Zeitsteuerungen sollen demnach keine Hürde
mehr zur durchgängigen Verbrauchserfassung und transparenten Verbrauchskostenabrechnung darstellen.



Energieeinsparpotentiale



Das erklärte Ziel aller Verantwortlichen ist es, den
Energieverbrauch ohne Einschränkung des Komforts zu senken. Die
verbrauchsabhängige Abrechnung ist eine allgemein anerkannte Maßnahme, die ohne
erhebliche Investitionen ein enormes Einsparpotential verspricht.
Im Wesentlichen begründen sich die Einsparpotentiale aus dem vom Endkunden
direkt beeinflussten Lüftungsverhalten wie manuelle Luftmengenreduzierung zu
Zeiten geringer Personenbelegung oder Einsatz automatisch-dynamischer
Luftmengenregelsysteme. Jeder vom Endverbraucher nicht in Anspruch genommener
Kubikmeter 'Lüftung' spart ihm bares Geld.



Abrechnungstransparenz



Mit dem RVASL ist es nun möglich, die tatsächlichen Energieverbräuche einer
zentralen Lüftungsanlage den jeweiligen Endkunden für die Energiearten Elektro,
Wärme und Kälte - bezogen auf seine individuell in Anspruch genommene Belüftung -
zu zählen und in Abrechnung zu bringen.
Jederzeit können die Energieverbräuche abgerufen werden, monatliche oder
jährliche Energiekostenabrechnungen sind detailiert möglich.



Rechtssicherheit



Die Verbrauchskostenabrechnung lufttechnischer Anlagen zur Versorgung mehrerer
Endkunden erfolgt oftmals auf Grundlage der Planungsmaximalluftmengen oder
flächenbezogener Umlageschlüssel. Den mieterseitigen Einflussnahmen durch
Lüftungszeitenänderungen oder manueller Luftmengenänderungen über
Mieter-Bedien-Tableaus kann damit nicht Rechnung getragen werden.
Mieterbeeinflußte Energieeinsparungen und somit Reduzierungen der Nebenkosten
kommen dem Mieter nicht in vollem Umfang zu Gute.



Ein Grundsatz der vermieterseitigen Verbrauchskostenumlage ist die Schaffung der
erforderlichen Transparenz, sei sie denn möglich.
Mit dem RVASL ist ein Instrument geschaffen, welches die erforderliche
Transparenz schafft und zur Zufriedenheit der Mietvertragsparteien beitragen
wird.



<div align='right'>Siehe auch:

Ingenieurbüro Tiede
</div>
 
Thema: Verbrauchskostenabrechnung bei gemeinschaftlich genutzter Klimaanlage

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