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Martin
Guest
Hallo,
wir haben ein denkmalgeschützes Jugendstilhaus (in Nordrhein-Westfalen), welches wir gerade renovieren.
Wir haben versucht, möglichst viel zu erhalten. Verändert haben wir nur Dinge, die entweder nicht mehr zu retten waren oder nur mit sehr großem Aufwand (z.B. von Restauratoren) hätten wieder aufbereitet werden können. Beispiel: Prägetapete im Flur, war zerrissen, gewellt, brüchig, an manchen Stellen übermalt und teilweise von Insekten angefressen. Restaurierung hätte ca. 5000 € gekostet und drei bis fünf Monate gedauert.
Unser Haus ist als denkmalgeschützt eingetragen, ausdrücklich ausgenommen ist lediglich ein kleiner Anbau.
Was bedeutet dies? Manche sagen, das bezöge sich nur auf die Fassade, andere, auch unsere Denkmalschützer behaupten, streng genommen müssten wir uns jeden Nagel, den wir in die Wand hauen, genehmigen lassen.
Wie schon gesagt, bin ich sehr daran interessiert, alles zu erhalten, andererseits habe ich keine Lust, für alles einen Antrag zu stellen und das Thema dann auszudiskutieren.
Konkret stehen folgende Dinge im Raum:
1.) Im Denkmalschutzbericht steht in der Beschreibung des Hauses, dass zur Straße hin eine Hecke steht. Diese wollen wir um ca. einen Meter kürzen, da wir sonst mit dem Auto nicht in die Garage können. Dass der Garten denkmalgeschützt ist, steht nicht in der Denkmalakte. Die Behörde hat angekündigt, dass eine Veränderung der Hecke genehmigungspflichtig sei.
2.) Wir haben im Haus einige alte Jugendstillampen gefunden. Diese haben wir wieder fertig gemacht und wollen sie auch im Haus wieder anbringen, allerdings nicht unbedingt in den Räumen, wo wir sie vorgefunden haben. Das Amt will dem nicht zustimmen.
3.) Das Treppengeländer ist in einem dunklen braun gestrichen. Wir wollen uns eine möglichst ähnliche Farbe anmischen lassen und damit die Teile renovieren/aufbereiten.
Das Amt möchte, dass wir zuerst eine Farbanalyse machen lassen und falls diese ergibt, dass das Geländer z.B. ursprünglich mal grün war, wir dieses auch wieder grün streichen sollen. Weiterhin sollen wir nicht nur den gleichen Farbton, sondern sogar die gleiche Farbsorte (Material) verwenden, die bauzeitlich verwendet wurde. Die Farbanalyse sollen wir bezahlen. Ansonsten dürften wir das Geländer nicht bearbeiten. Wäre es besser, es verfallen zu lassen???.
Meine Fragen dazu: Wie seht Ihr diese Fälle? Was ist eigentlich geschützt? Nur die Fassade, das gesamte Innenleben, auch mit Mobiliar? Der Garten?
Vielen Dank für die Hilfe,
Martin
wir haben ein denkmalgeschützes Jugendstilhaus (in Nordrhein-Westfalen), welches wir gerade renovieren.
Wir haben versucht, möglichst viel zu erhalten. Verändert haben wir nur Dinge, die entweder nicht mehr zu retten waren oder nur mit sehr großem Aufwand (z.B. von Restauratoren) hätten wieder aufbereitet werden können. Beispiel: Prägetapete im Flur, war zerrissen, gewellt, brüchig, an manchen Stellen übermalt und teilweise von Insekten angefressen. Restaurierung hätte ca. 5000 € gekostet und drei bis fünf Monate gedauert.
Unser Haus ist als denkmalgeschützt eingetragen, ausdrücklich ausgenommen ist lediglich ein kleiner Anbau.
Was bedeutet dies? Manche sagen, das bezöge sich nur auf die Fassade, andere, auch unsere Denkmalschützer behaupten, streng genommen müssten wir uns jeden Nagel, den wir in die Wand hauen, genehmigen lassen.
Wie schon gesagt, bin ich sehr daran interessiert, alles zu erhalten, andererseits habe ich keine Lust, für alles einen Antrag zu stellen und das Thema dann auszudiskutieren.
Konkret stehen folgende Dinge im Raum:
1.) Im Denkmalschutzbericht steht in der Beschreibung des Hauses, dass zur Straße hin eine Hecke steht. Diese wollen wir um ca. einen Meter kürzen, da wir sonst mit dem Auto nicht in die Garage können. Dass der Garten denkmalgeschützt ist, steht nicht in der Denkmalakte. Die Behörde hat angekündigt, dass eine Veränderung der Hecke genehmigungspflichtig sei.
2.) Wir haben im Haus einige alte Jugendstillampen gefunden. Diese haben wir wieder fertig gemacht und wollen sie auch im Haus wieder anbringen, allerdings nicht unbedingt in den Räumen, wo wir sie vorgefunden haben. Das Amt will dem nicht zustimmen.
3.) Das Treppengeländer ist in einem dunklen braun gestrichen. Wir wollen uns eine möglichst ähnliche Farbe anmischen lassen und damit die Teile renovieren/aufbereiten.
Das Amt möchte, dass wir zuerst eine Farbanalyse machen lassen und falls diese ergibt, dass das Geländer z.B. ursprünglich mal grün war, wir dieses auch wieder grün streichen sollen. Weiterhin sollen wir nicht nur den gleichen Farbton, sondern sogar die gleiche Farbsorte (Material) verwenden, die bauzeitlich verwendet wurde. Die Farbanalyse sollen wir bezahlen. Ansonsten dürften wir das Geländer nicht bearbeiten. Wäre es besser, es verfallen zu lassen???.
Meine Fragen dazu: Wie seht Ihr diese Fälle? Was ist eigentlich geschützt? Nur die Fassade, das gesamte Innenleben, auch mit Mobiliar? Der Garten?
Vielen Dank für die Hilfe,
Martin