Grundlegendes, die Zweite
Liebe Jessi,
in einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) hat bezügl. Umbau-/Sanierungsmaßnahmen nur und ausschließlich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (also alle zusammen, nicht jeder Einzelne, was juristisch ein Unterschied ist) das Sagen, nicht irgendwelche Mieter.
Wurde von der WEG ein Hausverwalter bestellt, ist i. d. R. sogar der als allererstes anzusprechen, noch vor den Miteigentümer.
Der wiederum informiert die anderen Miteigentümer und lädt evtl. alle zu einer offiziellen Versammlung ein (mit Tagesordnung, Protokoll, usw.).
Nur diese Versammlung darf rechtlich geltende Beschlüsse fassen.
Solche großen (Um-)Baumaßnahmen bedürfen, ebenfalls i. d. R., der ausdrücklichen Zustimmung der WEG.
Diese Zustimmung muss in der WEG-Versammlung beschlossen und protokolliert werden.
Stimmt in der Versammlung auch nur ein einziger Miteigentümer gegen Ihr Vorhaben, wars das erst mal mit der Umbauerei.
Denn, obwohl Sie nur in Ihrem "Sondereigentum" werkeln, kann das schon als Eingriff in die Gebäudesubstanz ausgelegt werden.
Ich hoffe Sie haben sich mit Ihren Miteigentümer offen und ehrlich besprochen und kennen das Wohnungseigentumsgesetz.
Es könnte sonst über kurz oder lang echter Streß drohen..... von den Anwälten der Miteigentümer.
Bitte schauen Sie sich Ihren WEG-Vertrag, Grundbuchauszug, oder was immer Sie auch an Unterlagen dazu haben genauestens an, bevor Sie weiter Geld investieren!
Es könnte nämlich durchaus sein, dass irgendwann im Nachhinein einer der Miteigentümer Ihnen einen Strick draus dreht.
Siehe z. B. hier:
https://dejure.org/gesetze/WEG
Gruß,
KHH