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msterns1
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Hallo zusammen,
wir sanieren eine AB-Wohnung, die unter Denkmalschutz steht und dort sind einfach-verglaste Fenster drin; nachdem es keine richtig vernünftige Lösung für den Erhalt der Fenster gibt, läuft wohl alles auf neue Denkmalschutzholzfenster hinaus. Ich hab mal so super negativ Beispiele gesehen, wo bei neuen Holzfenstern sehr breite Profile verbaut wurden und so habe ich drei Angebote eingeholt (ein weiteres Angebot hatte ich vom Vorbesitzer) und mir jedes Mal auch die Breite der Profile geben lassen. Jetzt stellt sich die Frage, was kann davon noch als schmales Profil gelten und was nicht!? Hier die entsprechende Tabelle:
Sprossen 18, 22, 24 und 25 mm
Stulp 87, 100, 106 und 129
Kämpfer 128, 149, 168 und 183
(alles IV 68, Wienersprossen)
Sind die Werte noch vertretbar, was sagt ihr insb. zu den 25, 129 und 183? (kommt von einem der Anbieter)
Viele Grüße
wir sanieren eine AB-Wohnung, die unter Denkmalschutz steht und dort sind einfach-verglaste Fenster drin; nachdem es keine richtig vernünftige Lösung für den Erhalt der Fenster gibt, läuft wohl alles auf neue Denkmalschutzholzfenster hinaus. Ich hab mal so super negativ Beispiele gesehen, wo bei neuen Holzfenstern sehr breite Profile verbaut wurden und so habe ich drei Angebote eingeholt (ein weiteres Angebot hatte ich vom Vorbesitzer) und mir jedes Mal auch die Breite der Profile geben lassen. Jetzt stellt sich die Frage, was kann davon noch als schmales Profil gelten und was nicht!? Hier die entsprechende Tabelle:
Sprossen 18, 22, 24 und 25 mm
Stulp 87, 100, 106 und 129
Kämpfer 128, 149, 168 und 183
(alles IV 68, Wienersprossen)
Sind die Werte noch vertretbar, was sagt ihr insb. zu den 25, 129 und 183? (kommt von einem der Anbieter)
Viele Grüße