A
anonymus
Guest
Nun "pisst" euch mal...
...nicht ständig gegenseitig an. Ist schade um das Thema.
Ich kann sowohl die Argumentation der "Wildsau" (nicht persönlich nehmen, bin aber Jäger und als Wildsau wird das "Schwarzwild" gelegentlich auch tituliert) als auch die Argumentation von Georg nachvollziehen.
Eine Betriebszertifizierung nach DIN mit Abzocke in einen Topf zu werfen???? Auch für mich ein falscher Ansatz. Wer weiß was es kostet eine Firma nach DIN zertifizieren zu lassen, kann möglicherweise auch verstehen, das solche Firmen diese Kosten durch etwas höherpreisige Leistungen wieder reinholen wollen.
Andererseits... warum sollte ich dafür zahlen wenn jemand Anderes wissen will ob mein Kanal dicht ist? Da finde ich die Beweispflichtregelung nicht ganz uncharmant.
Ich für mich stelle mir da eine ganz besondere Frage (obwohl, weil in Hessen wohnend noch nicht davon betroffen):
Sollte nach der bisherigen Regelung in NRW der Hauseigentümer die Prüfungskosten des Kanals auf SEINEM Grund und Boden zahlen? Oder nur für den von ihm genutzten Kanal?
Spannende Geschichte. Durch meinen Grund und Boden verläuft nämlich der Kanal des Nachbarn. Einfach deshalb, weil der Nachbar der ehemalige Eigentümer meines Hauses ist, nebenan neu gebaut hat und dann eben den Kanal durch den, damals noch seinen Grund und Boden, gelegt hat.
Gestattungsverträge gibt es nicht und die vielen Vorbesitzer meines Hauses haben es auch versäumt welche einzufordern.
Müsste ich, gesetzt des Falles das der TÜV auch hier käme, also die Kosten für den Kanal des Nachbarn übernehmen? Ist ja mein Grund und Boden.
Neugierige Grüße
Martin
...nicht ständig gegenseitig an. Ist schade um das Thema.
Ich kann sowohl die Argumentation der "Wildsau" (nicht persönlich nehmen, bin aber Jäger und als Wildsau wird das "Schwarzwild" gelegentlich auch tituliert) als auch die Argumentation von Georg nachvollziehen.
Eine Betriebszertifizierung nach DIN mit Abzocke in einen Topf zu werfen???? Auch für mich ein falscher Ansatz. Wer weiß was es kostet eine Firma nach DIN zertifizieren zu lassen, kann möglicherweise auch verstehen, das solche Firmen diese Kosten durch etwas höherpreisige Leistungen wieder reinholen wollen.
Andererseits... warum sollte ich dafür zahlen wenn jemand Anderes wissen will ob mein Kanal dicht ist? Da finde ich die Beweispflichtregelung nicht ganz uncharmant.
Ich für mich stelle mir da eine ganz besondere Frage (obwohl, weil in Hessen wohnend noch nicht davon betroffen):
Sollte nach der bisherigen Regelung in NRW der Hauseigentümer die Prüfungskosten des Kanals auf SEINEM Grund und Boden zahlen? Oder nur für den von ihm genutzten Kanal?
Spannende Geschichte. Durch meinen Grund und Boden verläuft nämlich der Kanal des Nachbarn. Einfach deshalb, weil der Nachbar der ehemalige Eigentümer meines Hauses ist, nebenan neu gebaut hat und dann eben den Kanal durch den, damals noch seinen Grund und Boden, gelegt hat.
Gestattungsverträge gibt es nicht und die vielen Vorbesitzer meines Hauses haben es auch versäumt welche einzufordern.
Müsste ich, gesetzt des Falles das der TÜV auch hier käme, also die Kosten für den Kanal des Nachbarn übernehmen? Ist ja mein Grund und Boden.
Neugierige Grüße
Martin