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FWAchelST
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Hallo, wir haben an der Wetterseite des Hauses einen Taubenschlag, der weg soll. Die restliche Fassade drum herum (zumindest an dieser Seite) ist noch voll mit Aspestplatten, allerdings meinte der Bausachverständige dass eine Entfernung dieser nicht zwingend notwendig ist (die Seite ist auch nicht einsichtig). Im Taubenschlag an sich liegt das Fachwerk offen. Wenn er also weg ist, haben wir ca. 30% der Fläche freies Fachwerk, der Rest ist verkleidet. Wenn wir nun das Aspest entfernen, verändern wir damit mehr als 10% der Gesamtfassade des Hauses. Gilt die Dämmungspflicht nach EnEV dann für die komplette Hausfassade oder nur für die eine Seite?
Mal abgesehen vom begrenztem Budget möchten wir nicht die Fassade des ganzen Hauses abreißen :-/
Lieben Dank!
Mal abgesehen vom begrenztem Budget möchten wir nicht die Fassade des ganzen Hauses abreißen :-/
Lieben Dank!