T
timo
Guest
Hallo liebe Fachwerk.de-Gemeinschaft!
Ich besitze eine alte Bauernhofstelle im Kreis Meißen und Teil davon ist ein "ehemaliges" Fachwerkhaus, welches sehr wahrscheinlich vor 1800 errichtet wurde. Damals als Wohn-/Stallhaus mit den Abmaßen von ca. 6x15m, Giebelseite (SW-W)zur Straße zeigend, EG aus Naturstein (Sanssteineinfassungen), Obergeschoss Fachwerk, OG- Giebel Ziegel. Laut alten Zeichnung war das Gebäude 1892 mit Ziegeln (Biberschwanz) eingedeckt. (Vorher vielleicht mit Schilf?)
Auf der hofabgewandten Seite wurde das Dach (nachträglich) schleppend verlängert und das Haus damit um etwa 1,5m verbreitert. Kann mir jemand sagen in welchem Zeitraum das wahrscheinlich gemacht worden sein könnte?
1914 sind die hinteren 5m des Gebäudes weggerissen worden, um mehr Platz zum Bau eine neuen Wohn-/Stallhauses zu haben.
In den 70er-Jahren wurde das Fachwerk der Hofseite vermutlich mit Holzwolle-Leichtbauplatten und Putz überdeckt und leider große Fenster eingebaut.
Das Gebäude hat somit keinen Denkmalschutz-Status.
Ich bin gerade dabei das Gebäude durch Drainage trocken zu legen und möchte es nach und nach in weitestgehend Eigenleistung in annähernd ursprünglichen Zustand versetzen(, aber insbesondere OG + DG dämmen). Soll heißen, sichtbares Fachwerk auf der Hofseite, Sandsteinlaibungen, kleinere Sprossenfenster und Vorder-Giebel im OG +DG mit Lärche verschalen.
Da ich absoluter Gegner von Innendämmung bin, möchte ich gern mit Holzfaserdämmplatten von außen arbeiten. Was ratet ihr mir dann im Fall des Fachwerks auf der Hofseite? (Wandaufbau zum Bsp. altes Fachwerk - Dampfsperre - Holzfaserdämmplatte - vorgeblendetes Fachwerk aus alten Balken, dazwischen (Lehm-)Putz.
Ich hoffe, ich trete jetzt keinem auf den Schlips, aber ich möchte keinen Denkmal-Status vom Amt. Wie wahrscheinlich ist es, dass das Denkmalschutzamt nach sichtbarem Fachwerk doch auf mich zukommt?
Über Anregungen und Hinweise würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus.
Timo
Ich besitze eine alte Bauernhofstelle im Kreis Meißen und Teil davon ist ein "ehemaliges" Fachwerkhaus, welches sehr wahrscheinlich vor 1800 errichtet wurde. Damals als Wohn-/Stallhaus mit den Abmaßen von ca. 6x15m, Giebelseite (SW-W)zur Straße zeigend, EG aus Naturstein (Sanssteineinfassungen), Obergeschoss Fachwerk, OG- Giebel Ziegel. Laut alten Zeichnung war das Gebäude 1892 mit Ziegeln (Biberschwanz) eingedeckt. (Vorher vielleicht mit Schilf?)
Auf der hofabgewandten Seite wurde das Dach (nachträglich) schleppend verlängert und das Haus damit um etwa 1,5m verbreitert. Kann mir jemand sagen in welchem Zeitraum das wahrscheinlich gemacht worden sein könnte?
1914 sind die hinteren 5m des Gebäudes weggerissen worden, um mehr Platz zum Bau eine neuen Wohn-/Stallhauses zu haben.
In den 70er-Jahren wurde das Fachwerk der Hofseite vermutlich mit Holzwolle-Leichtbauplatten und Putz überdeckt und leider große Fenster eingebaut.
Das Gebäude hat somit keinen Denkmalschutz-Status.
Ich bin gerade dabei das Gebäude durch Drainage trocken zu legen und möchte es nach und nach in weitestgehend Eigenleistung in annähernd ursprünglichen Zustand versetzen(, aber insbesondere OG + DG dämmen). Soll heißen, sichtbares Fachwerk auf der Hofseite, Sandsteinlaibungen, kleinere Sprossenfenster und Vorder-Giebel im OG +DG mit Lärche verschalen.
Da ich absoluter Gegner von Innendämmung bin, möchte ich gern mit Holzfaserdämmplatten von außen arbeiten. Was ratet ihr mir dann im Fall des Fachwerks auf der Hofseite? (Wandaufbau zum Bsp. altes Fachwerk - Dampfsperre - Holzfaserdämmplatte - vorgeblendetes Fachwerk aus alten Balken, dazwischen (Lehm-)Putz.
Ich hoffe, ich trete jetzt keinem auf den Schlips, aber ich möchte keinen Denkmal-Status vom Amt. Wie wahrscheinlich ist es, dass das Denkmalschutzamt nach sichtbarem Fachwerk doch auf mich zukommt?
Über Anregungen und Hinweise würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus.
Timo