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jonzewiespike
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Hej,
wer kann uns freundlicherweise einen Ratschlag geben?
Nach Modernisierung unseres Mehrfamilienhauses BJ 1903
(Frontfassade ist denkmalgeschützt, Rückfassade nicht) beträgt die Brüstungshöhe nur noch ca. 72 cm gegenüber zuvor ca 76 cm.
Ist es nach der baulichen Veränderung nunmehr notwendig eine Sicherung anzubringen, da die erforderliche Brüstungshöhe von 80 cm unterschritten werden OBGLEICH diese zuvor schon unterschritten waren?
Oder fällt das unter den Bestandsschutz? Eine Umnutzung findet nicht statt, bleibt nach wie vor Wohnraum.
Danke schonmal für Antworten!
Katharina und Jonas
wer kann uns freundlicherweise einen Ratschlag geben?
Nach Modernisierung unseres Mehrfamilienhauses BJ 1903
(Frontfassade ist denkmalgeschützt, Rückfassade nicht) beträgt die Brüstungshöhe nur noch ca. 72 cm gegenüber zuvor ca 76 cm.
Ist es nach der baulichen Veränderung nunmehr notwendig eine Sicherung anzubringen, da die erforderliche Brüstungshöhe von 80 cm unterschritten werden OBGLEICH diese zuvor schon unterschritten waren?
Oder fällt das unter den Bestandsschutz? Eine Umnutzung findet nicht statt, bleibt nach wie vor Wohnraum.
Danke schonmal für Antworten!
Katharina und Jonas