Dämmstoff-Frage bei der Fenstermontage geklärt

Diskutiere Dämmstoff-Frage bei der Fenstermontage geklärt im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Fensterbauer und Montage-Betriebe könnten bald wieder Rechtssicherheit haben: Zur Füllung der Anschlussfugen beim Fenstereinbau sollen sie dann...
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Fensterbauer
und Montage-Betriebe könnten bald wieder Rechtssicherheit haben: Zur Füllung der
Anschlussfugen beim Fenstereinbau sollen sie dann entweder PU-Dosenschaum,
Mineralfaserdämmstoff oder einen anderen Dämmstoff verwenden können. Die
Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV)

DIN 18355 für Tischlerarbeiten sollen kurzfristig in diesem Punkt zu einer
neutralen Formulierung zurückkehren. Dies habe der Bundesverband Holz und
Kunststoff (BHKH) gemeinsam mit anderen Verbänden erreicht. Die neuen ATV werden
voraussichtlich ab Herbst 2006 gelten.



<center>



<img border="1" src="http://www.baulinks.com/webplugin/2005/i/1568-isover2.jpg" vspace="2" alt="ATV Tischlerarbeiten, Fenstermontage, Anschlussfuge, Dämmstoff-Frage, PU-Dosenschaum, Fenstereinbau, PU-Schaum, Mineralfaserdämmstoff, Dämmstoff, Dämmstoffe, DIN 18355, Bundesverband Holz und Kunststoff, BHKH, Industrieverband Polyurethan-Hartschaum, Fachverband Glas Fenster Fassade, Ausschäumen von Fensteranschlussfugen" width="400" height="326">

<span style="font-size: 10px">Foto aus dem Beitrag "Mineralwolle statt PU-Schaum für Fensteranschlussfugen"
vom 20.9.2005</span>
<hr>

</center>

Seit Januar 2005 sind Mineralfaserdämmstoffe beim Fenstereinbau
die Regelleistung. Damals waren die ATV Tischlerarbeiten geändert worden. Die
zuvor materialneutrale Formulierung "Dämmstoffe" wurde aufgehoben. Dies hatte
bei vielen Verbänden zu Protest geführt (wir berichteten - z.B.: "Fachverbände betonen:
'Ausschäumen von Fensteranschlussfugen ist zulässig!
" vom 5.12.2005).
"Die Änderung hat sehr verunsichert", erklärt Lutz Lawer,
BHKH-Präsidiumsmitglied und Vorsitzender des Bundesfachbeirates Fenster und
Fassade. "Entscheidend für die Wahl des Dämmstoffes sollte allein die
spezifische Bausituation sein."




<img border="1" src="http://www.baulinks.com/webplugin/2005/i/1984-fensteranschluss.jpg" hspace="3" vspace="3" align="right" alt="Fenstermontage, Ausschäumen der Fensteranschlussfuge, Wärmedämmstoff, Bauteilanschlussfuge, Fenster abdichten, Fenster isolieren, Mineralfaserdämmstoff, Fenster montieren, Fugendämmung, Regelausführung, PU-Ortschaum, Institut für Fenstertechnik, Fensteraustausch" width="150" height="246">Zusammen
mit dem BHKH haben sich weitere Verbände für eine neutrale Formulierung in der
Dämmstoff-Frage eingesetzt:



Künftig wird also die Wahl des Dämmstoffes dem ausführenden
Betrieb in die Hand gegeben. Abweichungen von diesem Prinzip sind möglich. Die
Wahl des Dämmstoffes darf den Bauablauf nicht beeinträchtigen. Wenn etwa die
Witterung ein bestimmtes Material nicht zulässt, muss ein anderes, geeignetes
verwendet werden. Zusätzliche Kosten dürfen dafür nicht in Rechnung gestellt
werden.



Bei Gebrauch von Ortschäumen müssen Verschmutzungen vermieden
werden. Die Betriebe sind gehalten, mit Abklebungen zu arbeiten, die
rückstandsfrei zu entfernen sind.



innere Abdichtung wird Pflicht



Eine weitere Änderung: Die innere Abdichtung des Fensters gehört
künftig zu den Pflichten des ausführenden Betriebes. In den geltenden ATV fällt
sie noch unter "Besondere Leistungen", sofern in der Ausschreibung nicht
explizit erwähnt. Besondere Leistungen sind gesondert zu vergüten.



Laut neuer ATV kann der Betrieb nur noch mit einer zusätzlichen
Vergütung für die Ausführung der inneren Abdichtung rechnen, wenn er sie
nachträglich, also nicht im Zuge der Montage, erbringen soll. "Das bedeutet:
Wenn der Betrieb für die Ausführung zusätzlich zur Baustelle fahren muss,
bekommt er das bezahlt", erklärt Lawer. "Wir waren nicht der Meinung, dass diese
Leistung unserem Gewerk als Regelleistung zugeordnet werden soll. Aber leider
haben wir im Hauptausschuss Hochbau kein Stimmrecht, sondern nur beratende
Funktion." Der Hauptausschuss Hochbau des Deutschen Vergabe und
Vertragsausschusses für Bauleistungen legt die ATV fest.



zur Erinnerung: Die ATV sind Bestandteil der VOB, der
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Diese ist Grundlage für alle
Aufträge der öffentlichen Hand. Häufig wird sie auch bei Privataufträgen
vereinbart.



<div align='right'>Siehe auch: ausgewählte weitere Meldungen:
 
Thema: Dämmstoff-Frage bei der Fenstermontage geklärt

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