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haydenspass
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Hallo,
wir haben uns in das Wirtshaus einer Brauerei verliebt und nach Prüfung durch den Architekten und einer entsprechenden Kostenschätzung für die Sanierung das Haus Anfang Januar gekauft. Der Makler hat in seinem Exposé explizit mit dem Satz geworben "Ganz wichtig ist die Tatsache, dass das Objekt nicht unter Denkmalschutz steht." Da das Gebäude in einem ofiziellen Sanierungsgebiet liegt ist auch ohne Denkmalschutz die steuerliche Abschreibung gegeben.
Jetzt ist rausgekommen, dass doch DMS besteht - seit 1991.
Die Verkäufer haben im Maklerauftrag angegeben, dass kein DMS besteht und der Makler hat sich darauf verlassen.
Durch Denkmalschutzauflagen wird das ganze jetzt wahrscheinlich teurer als bisher geschätzt und für uns ggf. nicht mehr finanzierbar. Vorteile durch Steuerabschreibungen haben wir nicht, da die durch das Sanierungsgebiet bereits berücksichtigt sind. Der Termin mit dem DMS-Beauftragten ist in 2 Wochen und danach eine neue Kostenschätzung. Erst danach wissen wir, woran wir sind.
Ist hier eine Schadensersatzforderung an den Verkäufer und/oder Makler oder eine Rückabwicklung möglich? Gibt es irgendwelche Fristen, die ich beachten muss?
Danke schon mal.
Grüße
Florian
wir haben uns in das Wirtshaus einer Brauerei verliebt und nach Prüfung durch den Architekten und einer entsprechenden Kostenschätzung für die Sanierung das Haus Anfang Januar gekauft. Der Makler hat in seinem Exposé explizit mit dem Satz geworben "Ganz wichtig ist die Tatsache, dass das Objekt nicht unter Denkmalschutz steht." Da das Gebäude in einem ofiziellen Sanierungsgebiet liegt ist auch ohne Denkmalschutz die steuerliche Abschreibung gegeben.
Jetzt ist rausgekommen, dass doch DMS besteht - seit 1991.
Die Verkäufer haben im Maklerauftrag angegeben, dass kein DMS besteht und der Makler hat sich darauf verlassen.
Durch Denkmalschutzauflagen wird das ganze jetzt wahrscheinlich teurer als bisher geschätzt und für uns ggf. nicht mehr finanzierbar. Vorteile durch Steuerabschreibungen haben wir nicht, da die durch das Sanierungsgebiet bereits berücksichtigt sind. Der Termin mit dem DMS-Beauftragten ist in 2 Wochen und danach eine neue Kostenschätzung. Erst danach wissen wir, woran wir sind.
Ist hier eine Schadensersatzforderung an den Verkäufer und/oder Makler oder eine Rückabwicklung möglich? Gibt es irgendwelche Fristen, die ich beachten muss?
Danke schon mal.
Grüße
Florian