B
Bauherren
- Beiträge
- 5
Hallo liebe Fachleute,
Situation:
Wir haben ein Fachwerkhaus aus unbehandelten Eichenbalken eingerichtet, welches wie folgt aufgebaut ist:
Zwischen EG und OG gibt es eine Auskragung ca. 40 cm
Zwischen OG und OG sind die Rähmbalken mit ca. 3-4 cm Versatz nach Außen verlegt und mit einer Wassernut versehen.
Problem:
Auf der Wetterseite beim Schlagregen dringt im DG und OG Bereich das Wasser nach innen durch. Die Wetterseite befindet sich in einer exponierten Lage. D. h. Keine Bäume etc. vor der Wand.
Nach der Bewertung der Zimmerei und des Architekten liegt die Ursache daran, dass das Wasser zwischen den Balkenverbindungen eindrängt und daraus die Wasserschäden entstehen.
Lösung:
Die Maßnahme, die Zimmerei und der Architekt momentan empfehlen ist die Verschalung der Wetterseite. Da es die Wetterseite normalerweise verschalt, um gegen Schlagregen zu schützen.
Dies ist natürlich auch die Standard-Maßnahme, welche man in der Literatur findet.
Fragen:
Während der Planungsphase war die Verschalung der Fassade vom Architekten als nicht unbedingt notwendig gesehen. Insbesondere wegen der zusätzlichen Maßnahmen wie Auskragung und der Versatz mit Wassernut. Die Kosten für die Fassade/Verschalung sind somit in der Kostenplanung nie berücksichtigt worden.
Wir sehen die fehlende Verschalung der Fassade als Planungsfehler. Die zusätzlichen Kosten für die Verschalung sind grundsätzlich als Sowieso-Kosten zu sehen. Der Architekt hat kein Verzicht auf die zusätzlichen Risiken von uns unterschrieben bekommen.
Wie schätzen Sie es ein? Ist die fehlende Verschalung als Planungsfehler des Architekten zu sehen?
Falls ja, wie wird man es nachweisen? Gutachter? Welche Kosten lassen sich damit geltend machen?
Nach unserer Einschätzung könnte man bei folgenden Positionen die Kosten sparren und gegen den Architekten geltend machen:
Streichen der Wetterseite mit Farbe,
Die Balken könnte man einfacher gestallten, damit die Menge des Holzes geringer wird,
Die Massen der Balken könnte man auf statisch notwendige Maß einschränken. D. h. Der optische Aspekt wäre unbedeutend,
Das Eichenholz könnte man gegen z. B. Kiefer ersetzten.
Fällt Ihnen noch was auf?
Für jegliche Hinweise werden wir sehr dankbar.
Viele Grüße
Unsichere Bauherren
Situation:
Wir haben ein Fachwerkhaus aus unbehandelten Eichenbalken eingerichtet, welches wie folgt aufgebaut ist:
Zwischen EG und OG gibt es eine Auskragung ca. 40 cm
Zwischen OG und OG sind die Rähmbalken mit ca. 3-4 cm Versatz nach Außen verlegt und mit einer Wassernut versehen.
Problem:
Auf der Wetterseite beim Schlagregen dringt im DG und OG Bereich das Wasser nach innen durch. Die Wetterseite befindet sich in einer exponierten Lage. D. h. Keine Bäume etc. vor der Wand.
Nach der Bewertung der Zimmerei und des Architekten liegt die Ursache daran, dass das Wasser zwischen den Balkenverbindungen eindrängt und daraus die Wasserschäden entstehen.
Lösung:
Die Maßnahme, die Zimmerei und der Architekt momentan empfehlen ist die Verschalung der Wetterseite. Da es die Wetterseite normalerweise verschalt, um gegen Schlagregen zu schützen.
Dies ist natürlich auch die Standard-Maßnahme, welche man in der Literatur findet.
Fragen:
Während der Planungsphase war die Verschalung der Fassade vom Architekten als nicht unbedingt notwendig gesehen. Insbesondere wegen der zusätzlichen Maßnahmen wie Auskragung und der Versatz mit Wassernut. Die Kosten für die Fassade/Verschalung sind somit in der Kostenplanung nie berücksichtigt worden.
Wir sehen die fehlende Verschalung der Fassade als Planungsfehler. Die zusätzlichen Kosten für die Verschalung sind grundsätzlich als Sowieso-Kosten zu sehen. Der Architekt hat kein Verzicht auf die zusätzlichen Risiken von uns unterschrieben bekommen.
Wie schätzen Sie es ein? Ist die fehlende Verschalung als Planungsfehler des Architekten zu sehen?
Falls ja, wie wird man es nachweisen? Gutachter? Welche Kosten lassen sich damit geltend machen?
Nach unserer Einschätzung könnte man bei folgenden Positionen die Kosten sparren und gegen den Architekten geltend machen:
Streichen der Wetterseite mit Farbe,
Die Balken könnte man einfacher gestallten, damit die Menge des Holzes geringer wird,
Die Massen der Balken könnte man auf statisch notwendige Maß einschränken. D. h. Der optische Aspekt wäre unbedeutend,
Das Eichenholz könnte man gegen z. B. Kiefer ersetzten.
Fällt Ihnen noch was auf?
Für jegliche Hinweise werden wir sehr dankbar.
Viele Grüße
Unsichere Bauherren