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AlexCGN
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Hallo,
ich bin Mieter einer Altbauwohnung in Köln. Hier kümmere ich mich nebenbei auch um die Belange der Vermieter. Aktuellstes Problem betrifft den Denkmalschutz. Es besteht das Vorhaben die Fassade zu sanieren und dabei gleich die Fenster zu erneuern, da diese noch aus der Bauzeit sind und die Einfachverglasung und die undichten Rahmen nicht mehr dem heutigen Verständnis von Umweltschutz entsprechen. Zum Zwecke der Erneuerung wurde ein Fachkundiger (mit der Sanierung von Altbauten vertrauter) Fensterbeuer zu Rate gezogen, der sorgfältig einen adäquaten Ersatz, ebenfalls in Holz, wie die orginalen Fenster, plante.
Als gesetzestreuer Bürger teilte man sein Vorhaben natürlich der zuständigen Behörde für Denkmalschutz mit. Bei einem Ortstermin wurden die Fenster von einem Mitarbeiter dieser Behörde besichtigt und für NICHT austauschwürdig bewertet. Grund hierfür seien der gute Zustand der alten Holzrahmen und die erhaltungswürdigen Beschläge. Als Alternative zu komplett neuen Fenstern wurden von dem Mitarbeiter der zuständigen Behörde Kastenfenster, die von innen vor jedes Fenster zu bauen sind vorgeschlagen oder Holzrahmen mit Scheiben, die von innen auf das alte Fenster aufgeschraubt werden.
Abgesehen davon, dass die zweite Alternative die "erhaltungswürdigen" Beschläge verdecken würde, sind meiner Meinung nach, Kastenfenster der oben beschriebenen Bauart für Mieter unzumutbar.
Gibt es Möglichkeiten, das Vorhaben die Fenster komplett zu erneuern dennoch durchzusetzen? Oder muss man sich hier mit dem Amt für Denkmalschutz einigen? Denn genaue Vorschriften darüber, was genau als erhaltungswürdig gilt, konnte ich nicht finden.
ich bin Mieter einer Altbauwohnung in Köln. Hier kümmere ich mich nebenbei auch um die Belange der Vermieter. Aktuellstes Problem betrifft den Denkmalschutz. Es besteht das Vorhaben die Fassade zu sanieren und dabei gleich die Fenster zu erneuern, da diese noch aus der Bauzeit sind und die Einfachverglasung und die undichten Rahmen nicht mehr dem heutigen Verständnis von Umweltschutz entsprechen. Zum Zwecke der Erneuerung wurde ein Fachkundiger (mit der Sanierung von Altbauten vertrauter) Fensterbeuer zu Rate gezogen, der sorgfältig einen adäquaten Ersatz, ebenfalls in Holz, wie die orginalen Fenster, plante.
Als gesetzestreuer Bürger teilte man sein Vorhaben natürlich der zuständigen Behörde für Denkmalschutz mit. Bei einem Ortstermin wurden die Fenster von einem Mitarbeiter dieser Behörde besichtigt und für NICHT austauschwürdig bewertet. Grund hierfür seien der gute Zustand der alten Holzrahmen und die erhaltungswürdigen Beschläge. Als Alternative zu komplett neuen Fenstern wurden von dem Mitarbeiter der zuständigen Behörde Kastenfenster, die von innen vor jedes Fenster zu bauen sind vorgeschlagen oder Holzrahmen mit Scheiben, die von innen auf das alte Fenster aufgeschraubt werden.
Abgesehen davon, dass die zweite Alternative die "erhaltungswürdigen" Beschläge verdecken würde, sind meiner Meinung nach, Kastenfenster der oben beschriebenen Bauart für Mieter unzumutbar.
Gibt es Möglichkeiten, das Vorhaben die Fenster komplett zu erneuern dennoch durchzusetzen? Oder muss man sich hier mit dem Amt für Denkmalschutz einigen? Denn genaue Vorschriften darüber, was genau als erhaltungswürdig gilt, konnte ich nicht finden.