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Hinrich Schoppe
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Hallo in die Runde,
im Rahmen einer größeren Fenstersanierung tauchte der VFF Leitfaden auf, nach der bei der Sanierung von Holzkastenfenstern sämtliche Scheiben ausgeglast und neu verkittet werden müssen, egal wieder Zustand ist.
Dabei geht erfahrungsgemäß jede Menge Glas kaputt, was ich verhindern möchte.
Bei bisherigen Sanierungen sind die Gläser immer drin geblieben, aber jetzt muss ich diese Schrift wiederlegen, da ansonsten die Gewährleistung abgelehnt wird usw. Ist leider kein Privathaus, da könntem an das so regeln; so hat der Bauherr schlicht Schiss.
Hat jemand etwas - gutachterliche Stellungnahme o.ä. - dass eine Art Gleichwertigkeit einer Kittreparatur nachweisen kann?
Hinweis von dritter Seite: Der VFF sei ein Verband, der gerne neue Anlagen verkaufe. Und daher die Sanierung von Bestand verkompliziere und verteuere...
Viele Dank
und viele Grüße,
Hinrich
im Rahmen einer größeren Fenstersanierung tauchte der VFF Leitfaden auf, nach der bei der Sanierung von Holzkastenfenstern sämtliche Scheiben ausgeglast und neu verkittet werden müssen, egal wieder Zustand ist.
Dabei geht erfahrungsgemäß jede Menge Glas kaputt, was ich verhindern möchte.
Bei bisherigen Sanierungen sind die Gläser immer drin geblieben, aber jetzt muss ich diese Schrift wiederlegen, da ansonsten die Gewährleistung abgelehnt wird usw. Ist leider kein Privathaus, da könntem an das so regeln; so hat der Bauherr schlicht Schiss.
Hat jemand etwas - gutachterliche Stellungnahme o.ä. - dass eine Art Gleichwertigkeit einer Kittreparatur nachweisen kann?
Hinweis von dritter Seite: Der VFF sei ein Verband, der gerne neue Anlagen verkaufe. Und daher die Sanierung von Bestand verkompliziere und verteuere...
Viele Dank
und viele Grüße,
Hinrich