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species1203
Guest
Hallo,
wir haben einen Bauantrag für unser Häuschen gestellt und auch genehmigt bekommen, allerdings steht als Hinweis auf der Baugenehmigung, dass für das geplante nicht zum Bauantrag gehörende Carport (war auf dem Lageplan eingezeichnet) der Mindestabstand von 5 m zur Grundstücksgrenze entsprechend der Umgebungsbebauung einzuhalten ist.
Jetzt meine Frage: Inwieweit muß ich mich an diesen Hinweis halten, da Carports an sich ja nicht genehmigungspflichtig sind und es sich ja nur um einen Hinweis handelt und keine Auflage. Witzig ist ja nun, dass auf dem Nachbargrundstück eine Doppelgarage direkt auf der Grundstücksgrenze gebaut wurde und auf der anderen Seite ein Trafohäuschen direkt an der Straße steht (soviel zum Thema Bauflucht).
Ich wollte gegen den Hinweis Widerspruch einlegen, vielleicht könnt ihr mir ja mal eure Meinung mitteilen oder Tipps geben wie ich den Lieben vom Bauamt entgegentreten soll.
Viele Grüße von Marco
wir haben einen Bauantrag für unser Häuschen gestellt und auch genehmigt bekommen, allerdings steht als Hinweis auf der Baugenehmigung, dass für das geplante nicht zum Bauantrag gehörende Carport (war auf dem Lageplan eingezeichnet) der Mindestabstand von 5 m zur Grundstücksgrenze entsprechend der Umgebungsbebauung einzuhalten ist.
Jetzt meine Frage: Inwieweit muß ich mich an diesen Hinweis halten, da Carports an sich ja nicht genehmigungspflichtig sind und es sich ja nur um einen Hinweis handelt und keine Auflage. Witzig ist ja nun, dass auf dem Nachbargrundstück eine Doppelgarage direkt auf der Grundstücksgrenze gebaut wurde und auf der anderen Seite ein Trafohäuschen direkt an der Straße steht (soviel zum Thema Bauflucht).
Ich wollte gegen den Hinweis Widerspruch einlegen, vielleicht könnt ihr mir ja mal eure Meinung mitteilen oder Tipps geben wie ich den Lieben vom Bauamt entgegentreten soll.
Viele Grüße von Marco