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Peter Georg
Guest
Ich besitze ein denkmalgeschützes Bauernhaus aus dem Jahr 1860. Es wurde Mitte der 80er Jahre unter Denkmalschutz gestellt.
Das Haus wurde - wie damals typisch - auf einem ca 140 hohen Sockel errichtet, der auf einer Seite einen Gewölbekeller beheimatet. Zum Haus gehört ein dahinter liegender, rechteckig angelegter (ca. 60qm großer) Garten, der durch einen in Beton gegossenen Rahmen ebenfalls angehoben ist.
In den 70er Jahren wurde ein Teil des (damals noch sehr umfabgreichen) Grundes an die Kinder des Bauern abgegeben und dabei im Katasteramt der Grundstücksverlauf so festgelegt, dass eine ca. 4qm große, quadratische Ecke des Gartens der neu entstandenen Flur zugerechnet wurde. Durch Erbschaft ging dann das alte Bauernhaus auch auf die Kinder über, die es dann Mitte der 90er Jahre verkauften.
Zum Ausgleich der laut Katasteramt fehlenden 4qm wurde jenseits des Gartensockels ein vergleichbar großes Stück der neuen Flur mit verkauft, weil man den Garten des alten Bauernhauses erhalten wollte und den laut Karte abweichenden Verlauf finanziell kompensieren wollte.
Seither habe ich also 4qm, die innerhalb des Sockels liegen, (aber laut Katasteramt nicht mir gehören) genutzt (so wie es wahrscheinlich schon seit über 100 Jahren der Fall ist) und dafür ein vergleichbar großes, tiefer liegendes Stück Land jenseits des Sockels, das ich nie benutzt habe, und das optisch auch zum Nachbargrund gehört.
Leider ist vor ein paar Jahren der alte Bauer/Besitzer gestorben und ich habe es nun mit den Erben zu tun, die jetzt plötzlich die innerhalb des Sockels liegenden 4qm beanspruchen. Sie wollen den Betonsockel dazu einreissen, die 4qm Erdreich abtragen und den Rand mit einer Mauer stützen. Dafür soll ich dann die anderen 4qm nehmen. Das Problem, dass sich nun ergibt ist, dass dadruch der zum Haus gehörende Garten zerstört und optisch nicht mehr dem historischen Verlauf entspricht.
Leider kann ich zur Regelung mit dem verstorbenen Bauern nichts mehr schriftliches finden.
Ich bin jetzt ratlos, was ich dagegen unternehmen kann und einen vergleichbaren Fall habe ich bisher nicht finden können. Weiß hier vielleicht jemand einen Rat?
Das Haus wurde - wie damals typisch - auf einem ca 140 hohen Sockel errichtet, der auf einer Seite einen Gewölbekeller beheimatet. Zum Haus gehört ein dahinter liegender, rechteckig angelegter (ca. 60qm großer) Garten, der durch einen in Beton gegossenen Rahmen ebenfalls angehoben ist.
In den 70er Jahren wurde ein Teil des (damals noch sehr umfabgreichen) Grundes an die Kinder des Bauern abgegeben und dabei im Katasteramt der Grundstücksverlauf so festgelegt, dass eine ca. 4qm große, quadratische Ecke des Gartens der neu entstandenen Flur zugerechnet wurde. Durch Erbschaft ging dann das alte Bauernhaus auch auf die Kinder über, die es dann Mitte der 90er Jahre verkauften.
Zum Ausgleich der laut Katasteramt fehlenden 4qm wurde jenseits des Gartensockels ein vergleichbar großes Stück der neuen Flur mit verkauft, weil man den Garten des alten Bauernhauses erhalten wollte und den laut Karte abweichenden Verlauf finanziell kompensieren wollte.
Seither habe ich also 4qm, die innerhalb des Sockels liegen, (aber laut Katasteramt nicht mir gehören) genutzt (so wie es wahrscheinlich schon seit über 100 Jahren der Fall ist) und dafür ein vergleichbar großes, tiefer liegendes Stück Land jenseits des Sockels, das ich nie benutzt habe, und das optisch auch zum Nachbargrund gehört.
Leider ist vor ein paar Jahren der alte Bauer/Besitzer gestorben und ich habe es nun mit den Erben zu tun, die jetzt plötzlich die innerhalb des Sockels liegenden 4qm beanspruchen. Sie wollen den Betonsockel dazu einreissen, die 4qm Erdreich abtragen und den Rand mit einer Mauer stützen. Dafür soll ich dann die anderen 4qm nehmen. Das Problem, dass sich nun ergibt ist, dass dadruch der zum Haus gehörende Garten zerstört und optisch nicht mehr dem historischen Verlauf entspricht.
Leider kann ich zur Regelung mit dem verstorbenen Bauern nichts mehr schriftliches finden.
Ich bin jetzt ratlos, was ich dagegen unternehmen kann und einen vergleichbaren Fall habe ich bisher nicht finden können. Weiß hier vielleicht jemand einen Rat?