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mccormickd324
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Hallo,
wir möchten gerne ein älteres Haus kaufen, bei dem Stockwerkeigentum vorhanden ist.
Es gibt 3 Verkäufer
Verkäufer 1 ist der Vormund der Erbin von 25 % (rechtliche Vorraussetzung ist gegeben (Erbschein + notarielle Vormundschaft)
Verkäufer 2 + 3 sind Brüder die jeweils 25 % besitzen und in Erbengemeinschaft 25 %
Mit allen 3 Verkäufern bin ich einig, doch leider könnte der Notar keinen rechtlich bindenden Kaufvertrag aufsetzen, weil seiner Meinung nach Originalzitat "im Grundbuch ist etwas eingetragen was nicht eingetragen sein darf"
Dafür würde es keine Lösung geben und ich solle mir das Haus aus dem Kopf schlagen.
In der Abteilung II ist folgendes eingetragen "Die Benützung des Stockwerkeigentums ist geregelt. Hat Gleichrang mit Abt. II Nr.2 (eingetragenes Sanierungsverfahren) Bezug: Bewilligung von 20.03.1974
Diese Bewilligung ist vorhanden, darin sind die einzelnen Nutzungen genau festgelegt, wer was benutzen darf. Speicher der, Stube der.
In dieser Bewilligung sind keine weiteren Personen wie die Verkäufer bzw. deren Erben aufgeführt.
Der Notar meinte ,das dieser Vertrag nicht das Papier wert sei, auf dem es geschrieben steht.
Ich habe schlicht den Eindruck , das der einfach zu faul ist.
Meine Bank verlangt aber das das Stockwerkeigentum aus dem Grundbuch gelöscht wird.
Was könnte ich jetzt tun ?, ich bin echt verzweifelt über so viel Ignoranz seitens des Notares.
Hat jemand eine Idee ?
Gruesse dem Odenwald (Württemberg) es gibt da bei Stockwerkeigentum noch Unterschiede zwischen Baden und Württemberg
Gerhard
wir möchten gerne ein älteres Haus kaufen, bei dem Stockwerkeigentum vorhanden ist.
Es gibt 3 Verkäufer
Verkäufer 1 ist der Vormund der Erbin von 25 % (rechtliche Vorraussetzung ist gegeben (Erbschein + notarielle Vormundschaft)
Verkäufer 2 + 3 sind Brüder die jeweils 25 % besitzen und in Erbengemeinschaft 25 %
Mit allen 3 Verkäufern bin ich einig, doch leider könnte der Notar keinen rechtlich bindenden Kaufvertrag aufsetzen, weil seiner Meinung nach Originalzitat "im Grundbuch ist etwas eingetragen was nicht eingetragen sein darf"
Dafür würde es keine Lösung geben und ich solle mir das Haus aus dem Kopf schlagen.
In der Abteilung II ist folgendes eingetragen "Die Benützung des Stockwerkeigentums ist geregelt. Hat Gleichrang mit Abt. II Nr.2 (eingetragenes Sanierungsverfahren) Bezug: Bewilligung von 20.03.1974
Diese Bewilligung ist vorhanden, darin sind die einzelnen Nutzungen genau festgelegt, wer was benutzen darf. Speicher der, Stube der.
In dieser Bewilligung sind keine weiteren Personen wie die Verkäufer bzw. deren Erben aufgeführt.
Der Notar meinte ,das dieser Vertrag nicht das Papier wert sei, auf dem es geschrieben steht.
Ich habe schlicht den Eindruck , das der einfach zu faul ist.
Meine Bank verlangt aber das das Stockwerkeigentum aus dem Grundbuch gelöscht wird.
Was könnte ich jetzt tun ?, ich bin echt verzweifelt über so viel Ignoranz seitens des Notares.
Hat jemand eine Idee ?
Gruesse dem Odenwald (Württemberg) es gibt da bei Stockwerkeigentum noch Unterschiede zwischen Baden und Württemberg
Gerhard