B
Bernhard Schachenhofer
- Beiträge
- 35
Eine Heissluftbehandlung genügt; an den Teilen, wo die nötigen Temperaturen (55°C 1h) nicht erreicht werden können, ist eine chemische Bekämpfung mittels z.B. Bohrlochtränkung durchzuführen.
Beide Behandlungen an allen Stellen würde ich als Überbehandlung werten.
Gruß aus Salzburg
Beide Behandlungen an allen Stellen würde ich als Überbehandlung werten.
Gruß aus Salzburg