Hier steht viel auf dem Spiel...

Diskutiere Hier steht viel auf dem Spiel... im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo liebes Forum, wir haben vor zwei Tagen ein kleines Fachwerkhaus neueren Baujahrs (1928) besichtigt und stehen kurz davor es zu erwerben...
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Soundwerker

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Hallo liebes Forum,

wir haben vor zwei Tagen ein kleines Fachwerkhaus neueren Baujahrs (1928) besichtigt und stehen kurz davor es zu erwerben.
Ich versuche mal, das Haus zu beschreiben - falls ich fachlich falsch beschreibe seht es mir nach, ich beschäftige mich erst seit zwei Tagen mit Fachwerk...
Dass, was das ausschlaggebende Kaufargument ist, kann aber genausogut unseren Ruin bedeuten:

Das Haus liegt nämlich in einer privilegierten Aussenlage, allein auf weiter Flur.
Eine Baugenehmigung von 1928 liegt vor und die Nachfrage beim Bauamt hat ergeben, dass das eingetragene Nutzungsrecht ein reines Wohnrecht ist.

Das bedeutet aber auch, wenn das Haus aus irgendeinem Grund nicht mehr so wie es jetzt da steht sanierbar ist, verfällt das Wohnrecht sowie der Bestandsschutz und man hat sich für eine Wiesenfläche im Wert von 3000 Euro im Aussenbereich lebenslang verschuldet.

Das Haus hat einen mit Ziegelsteinen massiv gemauerten Keller mit einer Betondecke.
Es hat leichte Hanglage und der Keller ist feucht. Durch die Betondecke sollte aber keine Feuchtigkeit nach oben geleitet werden.
Auf der Betondecke müssten die Schwellbalken aufliegen, die Gefache scheinen mit Leichtbetonsteinen ausgemauert zu sein.
Zumindest Innen wurde dann erkennbar Drahtgeflecht auf die Balken genagelt und verputzt.
Die Decken sind mit Holzleisten in gewissen Abstand verkleidet worden, dann wurde Putz aufgetragen.

Von Aussen sind drei Seiten des Hauses komplett verputzt worden (wahrscheinlich Zementputz, kann es nicht bestimmen - ich habe gelesen der Tod jedes Fachwerks).
Der Putz geht bis zum Boden.
Leider haben wir dadurch keinerlei Einblick wie die Balken darunter aussehen. Die Fassade hat hier und da erkennbar dünne leichte Risse, ist ja nicht verwunderlich bei der Kombination.
Eine Seite des Hauses wurde wohl nur mit Platten verkleidet - Leider Asbest wie es aussieht. Ansonsten hätte man dort ja wenigstens ohne großen Aufwand drunter schauen können.
Die Eigentümer meinten im Krieg wäre wohl ein Teil des Hauses beschädigt worden und daher ist eine Ecke ohne Fachwerk gemauert worden.
Im Giebel scheinen auch Ziegel benutzt worden sein, also ein wilder Materialmix.

Wir müssten in dem Haus alles neu machen, Wasser und Abwasserrohre, Elektrik, ein Bad reinbauen, Heizung austauschen.
Das würden wir alles in Kauf nehmen für die tolle ruhige Lage - Wenn allerdings die Balken unter dem Putz alle verrottet wären, würden wir wohl keine Genehmigung für einen Neuaufbau bekommen.

Wäre toll, wenn Ihr ganzen Fachwerker hier mit Eurer umfassenden Erfahrung mal ein Blick darauf werfen und Eure Einschätzung zum Zustand kundtun könntet.
Jeder Tipp ist hilfreich, gibt es zum Beispiel ein Verfahren den Balkenzustand bewerten zu können - ohne dem Eigentümer den Putz von den Aussenwänden zu klopfen?

Ich hänge hier mal einige Bilder an:

Vielen Dank schonmal und liebe Grüsse!
 

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Hier noch ein paar Bilder
 

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Sie sollten Ihre Kaufentscheidung nach einer Immobilienkaufberatung vor Ort durch einen fachwerkerfahrenen Architekten treffen. Der Architekt sollte dann auch damit beauftragt werden, die bau- und planungsrechtliche Situation für Ihr Umbau- und Sanierungsvorhaben mit den zuständigen Behörden vor Kauf zu besprechen und einen möglichen Handlungsspielraum auszuloten. Dieser wird dann nach Kauf sehr wahrscheinlich durch eine Bauvoranfrage schriftlich bestätigt werden müssen. Die Vorgespräche dienen dazu, sich mit den Behörden abzustimmen und zumindest ein Einvernehmen über die weitere Vorgehensweise (Bauvoranfrage) mündlich herzustellen.

§35 BauGB, Absatz 4, Satz 2, Nr. b. (Aussenbereich) räumt die Möglichkeit ein, bei stark geschädigter Bausubstanz den Abriss und Neubau in gleichem Umfang auch im Aussenbereich zu gestatten. Die Landesbauordnung NRW (LBO NW) § 6, Absatz 11, Nr. 6 bietet seit dem 01.01.2024 die Möglichkeit, ohne Abstandsflächen an der Grundstücksgrenze marode Gebäude abzureissen und mit gleicher Kubatur wieder aufzubauen. Etwas, das vorher wegen des Verlustes des Bestandsschutzes dort nicht möglich gewesen wäre. Sinngemäß könnte man diesen Paragrafen auch für die ev. Erneuerung eines Gebäudes im Aussenbereich nutzen, wenn es nach dem Abriss offiziell den Bestandsschutz verliert. Vorausgesetzt, die baufällige Bausubstanz wäre dokumentiert bzw. nachgewiesen und das ein Erhalt und eine Instandsetzung ökonomisch unsinnig wäre und die Kosten eines vergleichbaren Neubaues inkl. der Abrisskosten übersteigt.

Es ist eine Frage des Verhandlungsgeschickes und des Konzeptes, das der Architekt mit Ihnen erarbeitet und mit den Behörden abstimmt. Wenn es überzeugt, lässt sich mit den Behörden manche Sonderlösung im Einzelfall erarbeiten.
 
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