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Paland, Ingo
Guest
Die EnEV § 10 (6) befreit von der Pflicht der Nachdämmung ungedämmter oberster Gesch0ssdecken "soweit die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können."
Meine Frage: Was gilt dabei konkret als "angemessene Frist"?
Meine Frage: Was gilt dabei konkret als "angemessene Frist"?