Bauschaum zu weich?
Sehr verehrte Kollegen,
bin verwundert daß der Bauschaum zu weich ist.
Polyuretanplatten vom Wärmedämmverbundsystem habe ich genau so weich gesehen. Das Glasgewebe oben drauf und der Zementsandbewurf (Spritzbewurf)haben doch auch eine Härte.
Dampfdichtes Mauerwerk wird auch dann nicht hergestellt, wenn man einen Riss von bis zu 15cm Breite mit dampfdichten Polyuretanschaum in einem nicht dampfdichten Mauerwerk ausführt. Jeder Laborversuch kann das bestätigen.
Feinste Risse kann man mit Epoxidharz verpressen.
Die nächst größeren Risse und bei Feuchtigkeit hat sich quellendes Epoxidharz bewährt, es wird injiziert, ein Verpressung kann nicht stattfinden, da kein Druck aufgebaut werden kann.
In mittelere Risse von 3 bis 5cm kann man Mörtel reinstampfen oder PU schäumen.(Aber eine Wärmebrücke sollte nicht entstehen, auf keinen Fall darf die Verbindung zu hart werden (Kommt auf Rissursache an)). Man kann trozdem versuchen mit Epoxidharzmörtel, den Riss dicht zu machen, doch bei bereits 0,5cm Dicke fängt der Mörtel an rauszulaufen.(Grund: Beim Zement/Kalk -Gemisch entzieht der Mauerstein das Wasser und das Bindemittel kann ansteiffen, beim Epoxidharz ist dieser Effekt nicht vorhanden.
Breite Risse über 5cm sollten entsprechend mit den passenden Mauersteinen mit vermörtelt werden (Soweit man auch in die Tiefe der Wand reinarbeiten kann). Immer nach der Devise arbeiten, gleichmäßig im Bausystem bleiben. Harte Narben tun weh, und verhindern gleichmäßige Temperaturdehnungen.
Dann die Frage der Gewährleistung: Dieser Riss ist ein Dehnungsriss oder ein statischer Riss, kein Schwindriss oder etc. Falls verlangt wird, daß man ihn überputz und dass hier kein Riss auftreten darf, wird man niemanden finden, auch kein Systemhersteller wird haften. Die Überlegung geht eher dahin, ob man nicht eine Dehnungsfugenschiene einbauen kann. Unsere Erfahrung ist, sobald Bewegungen (spätestens ab 2mm) vorhanden sind, platz der Putz neben der Schiene wieder ab. Es ist tatsächlich solange ein Dauerleiden bis die wirkliche Ursache behoben ist.
MfG
netrafting