Der Anbau
Ist der Anbau per Bauantrag genehmigt worden? Wenn Sie ihn mit dem FWH zusammen gekauft haben, sollte der Nachweis -die Baugenehmigung- sich in Ihren Kaufunterlagen befinden.
Es kommt leider ziemlich häufig vor, das solche kleineren Erweiterungsbauten "schwarz" errichtet werden. Wenn die Baugenehmigung nicht vorliegt, kann sie im Nachhinein beantragt werden, wenn der Anbau baurechtlich grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
Abgesehen davon müssen bei der bauantragspflichtigen Umnutzung zum Wohnraum die Anforderungen der EnEV (Wärmeschutz) berücksichtigt werden, sowie eine ausreichende Belichtung der Wohnräume. Sie werden sehr wahrscheinlich eine Fassadendämmung aufbringen müssen, eine Dachdämmung und eine Dämmung der Bodenplatte gegen Erdreich. Geprüft werden sollte zumindest beim Anbau auch, ob die notwendigen Bauwerksabdichtungen gegen Bodenfeuchte, gerade auch im Sockelbereich, eingebaut worden sind.
Ein baukonstruktiv wichtiger und nicht ganz einfach zu lösender Punkt ist der Anschluß des Anbaudaches an die FWH-Außenwand des Wohnhauses. Dieser muss wind- und regendicht sein, darf aber nicht durch nicht fachgerechte Abdichtungsmaßnahmen (Kleb- und Dichtmassen) das Fachwerk schädigen.
Auf dem Foto ist zu sehen, das das Wohnhausdach indirekt auf die Dachfläche des Anbaus entwässert wird. Der Fallrohrauslass mündet direkt am Anschlußpunkt des Anbaudaches an die FWH-Fassade. Hier besteht bei Starkregen die Gefahr, das der Regenwasserschwall in die Anschlussfuge eindringt. Das Fallrohr des Anbaudaches mündet in´s Haus. Die Entwässerungsgrundleitungen sollten bis zum Kanal durch eine Kanalinspektion überprüft werden. Alte Grundleitungen sind häufig nicht mehr dicht; hier besteht grundsätzlich die Gefahr, das Abwässer unkontrolliert versickern. Nachteilig ist das insbesondere dann, wenn es im Bereich des Hausgrundrisses geschieht.
Wenn Sie Ihr neuerworbenes Haus modernisieren wollen, stellt sich wahrscheinlich auch die Frage nach einer ausreichenden bzw. komfortablen Gebäudedämmung für das Fachwerkhaus. Der Sockel des Fachwerkhauses ist neu aufgemauert worden. Die Fuge zwischen Fussschwelle und Sockel sollte fachwerkgerecht abgedichtet sein und zuverlässig ein Eindringen von Niederschlagswasser verhindern. Der Sockel sollte einen Sockelputz erhalten. Auch hier sollte die Bauwerksabdichtung überprüft und ggf. vor dem Sockelputz ergänzt werden.
Abgesehen vom notwendigen Türdurchbruch sind also noch einige andere -und nicht minder wichtige- "Baustellen" zu berücksichtigen