Tja Leute....
... eigentlich sind wir uns doch alle einig, oder?
@Ulrich
Klar definierte Leistungen! Wunderbar!!
Aus meiner Sicht sollte ein Handwerker eben genau dieses tun. Seine Leistungen klar definieren und natürlich dementsprechend bepreisen.
Wenn klar definiert, ist auch die darauffolgende Rechnung für den normalen AG nachvollziehbar, oder?
Was nützt eine Rechnung über die Gesamtfläche, wenn der Kunde wie in der Eingangsfrage beschrieben, sich dann solche Fragen stellt?
Und wie du schreibst, ersparst du dir mit dieser Vorgehensweise wohl auch Ärger. Dem Kunden denke ich auch!
Das "bis 30 cm übermessen wird" habe ich schon verstanden, unverständlicherweise! Ich habe ja auch nur angemerkt, dass das 18´er Fachwerk, was aus meiner Sicht Standard ist, natürlich aufgrund dieser Regelung nicht berücksichtigt wird. Also eben übermessen wird!
Und wenn es denn so geschrieben steht, und der ausführende Betrieb sich darauf beruft, müssen ja zwangsläufig Probleme entstehen.
Wenn es übermessen wird, liegt die zu bearbeitende Fläche eben ca. 30 % höher als die tatsächliche!
Ein Gefach von 1 x 1 m hat eben 1 m². Rechne ich die angrenzenden 18 ´er Balken jeweils zur Hälfte dazu, hat es 1,36 m².
Ist doch eigentlich ne einfache Rechnung. Der Maurer mauert 1 m² aus und berechnet 1,36, gerundet 1,4 m²!
Hab ich einfach ein "Problem" damit!
@ Jürgen
Ich muß nicht rechnen was günstiger wäre, da es mich nicht betrifft!
Wenn, wie oben geschrieben, die Leistungen klar definiert sind, sich daraus ein entsprechender Preis ergibt, ist doch alles in Ordnung.
Nur was nützen mir übermessene Öffnungen und Fachwerke wenn dann aufgrund dieser ermittelten Fläche eine Rechnung gestellt wird.
Habs schon mal geschrieben. Dann doch besser die "ehrliche" Fläche mit einem entsprechendem Preis.
Sollte für keinen Handwerksbetrieb ein Problem sein, diesen dann auch zu begründen!
Ich, für mich, wäre ich ein AG (bin ich aber nicht, weil ich aufgrund genau dieser "Unstimmigkeiten" es vorziehe, es selbst zu machen), fände das besser!
Die Fehler die dabei möglicherweise enstehen habe ich selbst zu verantworten. Den Erfolg aber auch!
In oben geschildertem Fall, wäre der Handwerker, so glaube ich, besser "bedient "gewesen" wenn er entsprechende Abzüge für Fenster, Türen, Fachwerk eingebracht hätte, dann aber mit einem höheren m²-Preis.
So wie es dort gelaufen ist, kann es nur zu Problemen führen.
VOB hin oder her!
Viele Grüße
Martin