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Ideensammler
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Hallo, wir erwägen einen Teil des Stampflehmbodens unseres Dachgeschosses mit einem Dielenboden (Kanthölzer als Unterkonstruktion und Holzfaserdämmung) zu begradigen und das Dach mit Holzfasern zu dämmen. Unser Haus ist kein Denkmal befindet sich jedoch in einer geschützten Gesamtanlage. Auf dem Boden befinden sich derzeit locker aufgelegte ca. 1cm dicke rote Tonziegel. Da diese teilweise defekt sind und von teilweise großflächig (1/3 der Gesamtfläche) durch einen Zementbelag ersetzt wurden möchte ich dieses herausnehmen und an anderer Stelle im Haus wieder verwenden.
Meine Frage: Steht ein solcher Bodenbelag anderswo unter Denkmalschutz und kann dies dazu führen, dass unser Haus aus dem Ensemble heraus zum Denkmal heraufgestuft wird.
Meine Frage: Steht ein solcher Bodenbelag anderswo unter Denkmalschutz und kann dies dazu führen, dass unser Haus aus dem Ensemble heraus zum Denkmal heraufgestuft wird.