Theorie und Praxis...
So, jetzt kommen wir an den Punkt wo ich gerne noch ein paar Anmerkungen zu Sebastians Problem machen möchte, aber auch separat dazu die theoretische Regelwerksdiskussion mit Fred weiterführen möchte - die Weggabelung zwischen Theorie und Praxis.
@Sebastian: Es ist also nur ein Höhenausgleich. Dann ist keine Imprägnierung erforderlich und man muß sich auch nicht mutwillig Chemie ins Haus holen (Spirituosen und WC-Reiniger mal ausgenommen). S7, S10 und S13 beschreiben Sortierklassen nach DIN 4074. Sortierklassen umfassen Merkmale wie Anzahl/Größe von Ästen und Rissen u. ä., also Holzeigenschaften die statischen Einfluss haben. Die DIN 4074 tritt nur dann in Kraft, wenn die Bauteile statisch beansprucht werden, in Zusammenhang mit der DIN 1052.
Kurz und bündig, Sebastian: Das sind bei Ihnen keine tragenden Bauteile, ergo keine Chemie und kein S7 bis sowieso. Sie können machen was Sie wollen, auch in den Baumarkt gehen. (Punkt, Absatz)
@Fred:
Ich widerspreche Dir nur ungern, weil ich immer viel richtiges und gutes in Deinen Beiträgen finde, aber schau mal in die DIN 68800, Teil 3, Punkt 2.2 "Fehlende Notwendigkeit" unter 2.2.1 "im Bereich der Gefährdungsklasse 1": dort stehen zwei Bedingungen für die Überführung von GK 1 in GK 0. Einerseits Verwendung von Farbkernhölzern mit Splintholzanteil unter 10%, andererseits Verwendung von Holz in üblichem (!) Raumklima entweder allseitig, geschlossen gegen Insektenbefall abgedeckt oder offen, kontrollierbar angeordnet.
Der Sparren als solches ist ein verflixtes Bauteil. Der überwiegende Teil von ihm gehört in die Gefährdungsklasse 1, (hier beginnt die blanke regelgewerkte Theorie) bei sichtbaren Dachüberstand gehört der außen hervorschauende Teil in die GK2, ist er Wind und Wetter richtig ausgesetzt sogar in die GK3.
Blanke Theorie deshalb, weil der gehobelte, sichtbare Sparrenkopf bestimmt keine chemische Behandlung nach GK2 (Iv und P), geschweige denn nach GK3 (Iv, P und W = druckimprägniert) erfährt. In der Praxis sind also all diese Konstruktionsausführungen regelwidrig, aber völlig üblich.
Der Sparrenkopf kommt durch seine abtropffreudige Gefällelage im Normalfall noch gut weg, dem sichtbaren Pfettenkopf gehts dabei viel schlimmer: häufig in BSH ausgeführt und ohne Hirnholzschutz in exponierter Lage, kanns den schon mal ganz übel erwischen. Aber hast Du schon mal einen druckimprägnierten Pfettenkopf gesehen? Auch Horizontalabdeckungen des Pfettenkopfes, samt Hirnholzschutz werden von mir in meinen Breitengraden selten gesichtet und im Kalender rot markiert.
Genug der Theorie, ich muß ein wenig praktisch arbeiten, Schönes WE und Grüße aus Leipzig
Martin Malangeri