Mauerwerkstrocknungsverfahren

Diskutiere Mauerwerkstrocknungsverfahren im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo ich war gestern in Berlin und habe folgende Anzeige gelesen. Mauerwerkstrocknung ohne Eingriff in die Bausubstanz...geht das überhaupt...
Hallo Hr.Struve.

ich komme mir vor, wie bei kleinen Kindern die bockig immer das selbe hier in diesem Formum äußern....
Deshalb letztmalig für Sie zum nachlesen:
EU Richtlinie über Bauprodukte 89/106/EWG sowie die
ÖNORM B 3355 Teil 1-3
Wenn Sie die dann mal durchgelesen haben dürfte auch Ihnen klar sein, warum mein System zugelassen ist und ich mich hier nicht weiter rechtfertigen muß, nur weil hier die Leute aus einem anderen Grund ( ? )verdummt werden....
 
Genau Herr Kusch

„ich komme mir vor, wie bei kleinen Kindern die bockig immer das selbe hier in diesem Forum äußern....“

und ständig steht Ihr Name drunter.

„Deshalb letztmalig für Sie zum nachlesen:“

Ich denke, dass Sie etwas mehr Bedarf hätten etwas nachzulesen.

Zitat „Ihrer" EU Richtlinie über Bauprodukte 89/106/EWG

"Die wesentlichen Anforderungen an Bauwerke im Sinne der BPR sind:
?? Nr. 1: Mechanische Festigkeit und Standsicherheit,
?? Nr. 2: Brandschutz,
?? Nr. 3: Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz,
?? Nr. 4: Nutzungssicherheit,
?? Nr. 5: Schallschutz,
?? Nr. 6: Energieeinsparung und Wärmeschutz"

Zitat Ende

Mich hätte ja ein Funktionsnachweis interessiert.
 
Herr Struve,

Sie scheinen da etwas zu verkennen, ich vertreibe kein deutsches Produkt und es wird auch nicht hier hergestellt.
Also doch nochmals den Absatz Bedeutung europäischer Normen auf Seite 3 der EWG richtig lesen: wenn es einer gültigen Norm entspricht....
Brauchbarkeit und Konformität können über anerkannte Normen nachgewiesen werde...
Wie gesagt, nicht nur auf deutsche Gesetze setzen, es gibt noch eine Hand voll anderer....
 
Ja, ja Herr Kusch,

„Brauchbarkeit und Konformität können über anerkannte Normen nachgewiesen werde...“

Dann machen Sie es doch endlich mal.

Ihnen reicht eben die ÖNORM B 3355-2 die verschiedene Verfahren in Österreich regelt. Wie, und wozu steht auf einem anderen Blatt Papier.
Dass Sie hieraus einen wissenschaftlich technischen Nachweis der Funktion Ihrer Zauberkiste ableiten, zeigt dass Sie erheblichen Nachholbedarf bezüglich Regelwerke haben. Vom Bautenschutz mal ganz zu schweigen.

EU Richtlinie über Bauprodukte 89/106/EW
Zitat:
„Die Umsetzung der EU-Richtlinie über Bauprodukte erfolgte in Deutschland
im Bauproduktegesetz (BauPG), dessen Neufassung vom 28. April 1998 im
BGBl, Teil I, Nr. 25 vom 8. Mai 1998, S. 812 ff. veröffentlicht ist, sowie in den
Bauordnungen der Länder. Im BauPG sind die Regelungen zum Inverkehrbringen
und zum Handel mit Bauprodukten umgesetzt, in den Bauordnungen
die Regelungen bezüglich der Verwendung.“


PS
Fahren Sie in Pirna nach den österreichischen Verkehrsregeln oder nach den deutschen?
 
Hallo Herr Struve

hat aber lange gedauert...Glaube Sie lassen sich ne Ehrenurkunde vom DHBV geben, ich nicht.Auch wenns Ihnen trotzdem nicht passt, rechtlich ist es völlig in Ordnung.
Wir wollten doch die EU - jetzt haben wir diese mit all Ihren Paragraphen und so weiter.Da interessiert sich auch niemand dafür, ob ich in Pirna östereischiche Verkehrsregeln befolge oder deutsche, sind eh die selben...
Und wenn Sie Ihren Text nochmal durchlesen sind wir wieder beim Schwachpunkt der Diskussion angelangt, ich vertreibe ein österreischiches Mauerentfeuchtungssystem der aktiven Elektroosmose, eingeordnet als Elektrophysikalisches Verfahren und nicht wie von Ihnen schon wieder als "Kiste"-Gerät oder Zauberkästchen dargestellt, eine Zitrone ist auch keine Birne.Bei Ihrem "beruflichen Fachwissen" sollten Sie das dann endlich mal auseinanderhalten und nicht ständig als Gulasch zusammenrühen.Es wird trotzdem nichts daran ändern, das Sie mich die nächsten Jahre ertragen müssen , Dank eines zuverlässigen österreischichen Mauerentfeuchtungssystemes, welches ich widerrum Dank der EWG-Verordnung und der dazu passenden Norm weiterhin verwenden werde.Wenn andere diese nicht haben und von Ihnen als Zauberkästchenvertreiber genannt werden, dann nützt es dem DHBV trotzdem nichts wenn versucht wird, alles als eins zusammen zu mischen, der Kunde kann ganz gut unterscheiden was ihm hier vorgespielt werden soll und was der Zweck dafür ist.
 
Normen-Gläubigkeit

Aus einem urteil des LG Köln, bereits von 1990: "DIN-Normen sind allgemeine technische Vorschriften, die lediglich eine tatsächliche, jederzeit widerlegbare Vermutung ergeben, daß sie allgemein anerkannte Regeln der Baukunst enthalten."
Dann überlege mabn noch einmal, wer in DIN-Ausschüssen sitzt und wie diejenigen dort hineinkommen.
 
Hallo Hr.Stasch,

eine DIN-Norm ist eine deutsche Norm. Welche Interessenvertreter da sitzen weiß ich.Nicht die meinigen.Eine ÖNORM ist eine östereischiche Norm die auch von meinen Intressenvertretern bearbeitet wird.
Nochmals zur Erläuterung.Wir haben die EU.Dies bedeutet ein freier Warenhandel.Österreich gehört dieser EU an.
Weiterhin ist im EG Vertrag und anderen geregelt, wie zu verfahren ist,wenn ein EU-Staat diese Norm oder Verankerung nicht hat(Deutschland). Mit Sicherheit werden da die nationale Intressen den Intressen eines freien EU-Wettbewerbes hintergestellt, was bedeutet, das mein Produkt genormt, zugelassen und vermarktet werden darf. Ich denke schon das ein Handelsrichter sonst diese Norm nicht akzeptiert hätte, bei der mir aufgedrängelten Unterlassungsklage.Wir müssen schon auch diese Gesetze der EU betrachten, immer bedacht woher das Produkt stammt und was die jeweiligen Gesetze aussagen, manchmal kann es auch sein, das deutsche eine untergeordnete Rolle spielen wie in meinem Fall...
Außerdem so umstritten ist die aktive Elektroosmose komischerweise nur in Deutschland, warum auch immer....Andere Länder gehen damit viel lockerer um und veranstalten nicht so eine Hexenjagd, mag wohl dann doch an gewissen Intressen liegen...
 
Oha:

"das mein Produkt genormt, zugelassen und vermarktet werden darf"

Das ist ja nun der Rückzug auf eine Minimalposition. Auch auf den bekanntesten der drahtlosen Zauberkästchenbauer trifft Obiges zu. Andererseits hat ihm ein deutsches Gericht verboten, mir Wirkungsversprechen aller Art zu werben. Genormter Schwindel pur somit und eine Widersinnigkeit im juristischem Unterholz. Nun unterstelle ich Ihnen keinesfalls Schwindel, möchte mit diesem Beispiel aber nochmals unterstreichen, daß Normen (wie auch Patente) keinerlei sicheren Hinweis auf die Wirksamkeit eines Verfahrens bieten. Insofern sind sie als Argument in diesem Disput unbrauchbar.

Bedenkt man, was alles noch so den Markt bevölkert (genormt, zugelassen und wirkungslos oder mit offensichtlichen Mängeln behaftet), muß eine Argumentation für ein Produkt mit Fakten und nachvollziehbaren Wirkmechanismen und Ergebnissen geführt werden.

Grüße

Thomas
 
Hallo Hr.Böhme,

da müßte ja dann derjenige welcher hier bundesweit abmahnt der erste sein mit seinen Nachweisen .Wenn ich da nur mal vom neuesten Bericht zur Injektage von Balak und Simlinger ausgehe, oh da seh ich dann auch alles schwarz...
Wird die Injektage deshalb vom Markt verdrängt ? Ich glaube hier macht man es sich etwas einfach, fraglich nur was kommt, wenn es doch jemanden gelingen sollte die Funkosmosen zu beweisen...Und selbst wenn nicht,so wie ich das sehe werden viele das Anbieterland wechseln,den Namen wechseln und was war dann das Ende vom Lied? Langjährige kostenintensive Prozesslawinen die im Endeffekt nichts gebracht haben.Sein wir mal beide ehrlich, zu jedem Paragraphen gab es bisher einen Gegenparagaphen oder wie viele sagen; ein Schlupfloch.
Da ich leider diese Dinge noch nie in der Hand hatte, auch damit nicht gearbeitet habe kann ich mir kein Urteil dazu bilden aber mir ist echt komisch, bei aller Diskussion, das wenn diese Dinge nicht gehen; dann wo sind die ganzen unzufriedenen Kunden welche nun bereits ab den 90iger Jahren damit bestückt wurden.Es müßte doch eigentlich gerade in Deutschland schon eine Prozesslawine dagegen geben, oder? Sonst ist doch die deutsche Mentalität auch schnell bei Gericht- wenn Sie offiziell betrogen wären gehen Sie dann nicht? Und noch dazu wenn Sie Geld-Zurück-Garantien haben ? Mir stellt sich diese Frage als allererstes.Im Zeitalter der Technik müßte demnach das Internet restlos voll sein von Kunden die unzufrieden sind damit und diese Produkte ablehnen würden.Man kann nicht über zig Jahre Produkte verkaufen wo einem jeder zweite sagt, he geht nicht, lass die Finger davon etc.
Oder sehn Sie das anders?
 
Nach-Denken

Hallo Herr Kusch,
das was Sie für sich reklamieren sollten sie auch für andere gelten lassen. Sinngemäß: "Wenn die Injektage nicht wirken würde, dann wäre sie längst vom Markt gefegt und die Anbieter pleite, weil von einer Prozeslawine überrollt." Der Gegenbeweis wäre somit erbracht, wenn es Firmen gibt, die länger als 20 Jahre im Markt sind. Die gibt es genügend!
Mit meiner Anmerkung wollte ich nur auf den Charakter von (DIN-)Normen hinweisen. Das scheint ja in Österreich nicht viel anders zu sein als hier. Nur dass dort anscheinend IHRE Interessenvertreter im Ausschuss gesessen haben.
 
@Kusch

Ich sortiere die Verfahren zur Bauwerksabdichtung danach ob die Funktion nachgewiesen ist oder nicht.
Und da landet Ihr Zauberverfahren in der Kiste wo (es hingehört) dieser Nachweis Fehlt.

PS
Man hört gelegentlich, dass nach Anwendung solcher Verfahren eine Besserung, meist nur Messtechnisch bemerkt, eingetreten sei. Von gut hab ich noch nie gehört und auch nie gesehen.
 
Hallo Hr.Stasch,

ja auch die aktive Elektroosmose ist ab 1976 am Markt ein gängiges Verfahren, dadurch genormt und zugelassen.
Sicher auch mit Fehlschlägen wie überall, denn dadurch wurden auch Änderungen in der Norm eingeführt mit Wartung u.a.Punkten.An den Elektroden wurden auch langjährige Erfahrungen gesammelt, die nun heut zu dem leitfähigem Kunststoff führten...
2006 wurde diese ja dann aktualisiert.
Soweit ich weiß ist ein Nachweis der Elektroosmose im "Stukateur" schon noch eher in der Schweiz erbracht wurden über eine Funktion von 50 Jahren,habe vor kurzen beim Fraunhofer IRB sowas ausgedruckt(genaue Daten hab ich jetzt nicht im Kopf)
Find es allerdings makaber, das gerade Deutschland sich so verschließt, wo nicht mal eine Normung für Bestandsmauerwerk vorhanden ist. Hersteller dieser aktiven Variante gäbe es weltweit nur paar wenige durch den Patentschutz.
Die ÖNORM B3355 ist darin gleichberechtigter für alle Interessenvertreter, außer bisher noch für die "Geräte" ohne Elektroden auf Funk-oder anderer Basis.Habe mich aber noch nicht damit befasst ob es dazu schon mit der ÖNORM Aktivitäten zur Prüfung gab oder nicht, wie gesagt noch nie mit den Sachen auseinandergesetzt, weil ich eigentlich auch etwas skeptisch bin und es beiseite geschoben habe.
 
Hallo Hr.Struve,

ich will nicht unhöflich sein aber unverbesserliche gibts überall. Sie urteilen hier über etwas was Sie überhaupt nicht kennen, sicher auch noch nie verarbeitet und betreut haben.Wäre es so wie Sie wieder behaupten hätten wir also nur gezaubert, anstatt Elektroden und Kathoden einzubauen und hätten auch Jahrzehnte lang nur Kunden betrogen.Sicher.Mehr kann man dazu echt nicht sagen...Warum wird dann gerade dieses Verfahren weiter zugelassen ?
Warum hat mir der Richter beim Landgericht Dresden dann nicht die Tätigkeit unterbunden, wie manch einem andren ?
Und sicher gäbs noch andre Punkte aber was solls.Sie haben eben Ihre Meinung und werfen weiter alles in eine Kiste und ich die meinige.
 
Zu naiv?

"Man kann nicht über zig Jahre Produkte verkaufen wo einem jeder zweite sagt, he geht nicht, lass die Finger davon etc.
Oder sehn Sie das anders?"

Man kann das machen und finanziell erfolgreich sein, weil echter Verbraucherschutz weder hier noch anderswo ein politisches Ziel ist. Schaun Sie sich doch Folgendes an:

Urteil vom Landgericht München I, verkündet am 23.10.2008 unter Aktenzeichen 4HK O 21180/07

Wenn Sie den Text nirgends finden, maile ich es gern.

Die Argumentation: "Das kaufen so viele, also muß es etwas taugen" hat noch nie gegriffen. Ob die angegebenen Verkaufszahlen der Wundertrockenleger stimmen, kann zudem bezweifelt werden.

Grüße

Thomas
 
Hallo Thomas,

naja ich gehöre ja gottseidank nicht in diese Rubrik.
Übrigends nochmal ein Wort oder ein Info an Hr.Struve...
Fraunhofer IRB,
Nachweis der erfolgreichen Anwendung der Elektroosmose zur Mauerentfeuchtung über einen Zeitraum von 50 Jahren mit Prüfungen der Eidg.Materialprüfanstalt Dübendorf/Schweizer elektrotechnischer Verein Zürich
Quelle: Der Stukkateuer,1986
ISSN: 0177-1477
Standort IRB-Bibliothek DEIRB Z 212
Weiterhin sollten Sie mal im Reichspatentamt recherchieren zu den Funktionsprüfungen und Anmeldungen des Patentes der Elektroosmose
Paul Ernst in den 40iger Jahren

Also etwas mehr Wille beim sortieren der Kiste...
Bei www.tbas.de kann man auch die Unterschiede und Einteilungen in die einzelnen Verfahren kennenlernen.
Ich jedenfalls gehöre nicht in Ihre Kiste.
 
Aha

„Elektroosmose ist ab 1976 am Markt ein gängiges Verfahren, dadurch genormt und zugelassen.“

Ihre Logik beeindruckt.

ich will auch nicht unhöflich sein, sehe aber nur Ihre Bemühungen das schnelle Geld zu machen.

„Warum hat mir der Richter beim Landgericht Dresden dann nicht die Tätigkeit unterbunden“

Ich weiß es nicht, lassen Sie mir mal die Klage nebst Erwiderung zukommen oder stellen diese hier ein.

Tragen Sie Ihre Zauberelektroden nebst Zauberkasten „Steuereinheit“ doch zu Fraunhofer Institut und geben dort in Auftrag die Funktion nachzuweisen.
Dann hätten Sie doch was Sie gerne wollen und könnten hier so einige Lügen strafen, sogar gerichtlich.

Bis dahin alles faule ZAUBEREI

Was Ihre Patente betrifft:
Elektroosmose funktioniert. Aber NICHT IN DER BAUWERKSABDICHTUNG:

Man kann mit einem Auto auch tausende Kilometer fahren, aber eben nicht fliegen.
 
Hallo Hr.Struve

war ja nichts anders zu erwarten von Ihnen. Skeptik und Alleswisserei sind eindeutig Ihre Pluspunkte, andere Argumente lassen Sie eh nicht zu. Gut das aber selbst Richter und Staatsanwälte gibt die solchen Humbug, auch von Ihnen aufgehetzten Gulasch nicht zulassen. Das ist wie wenn ich morgen aus der Injektage ein mechanisches Verfahren mache, aber nichts für ungut,
M.Kusch
 
Zauberlehrling

Argumente oder Glaubensfragen?
Ich hoffe Sie haben mal den Link von Herr Kornmayer angeklickt.
 
Veröffentlichungen

Arendt und Seele haben in ihrem Buch "Feuchte und Salze in Gebäuden (2000) Untersuchungen zur "aktiven Elektroosmose" veröffentlicht.
Sie stellen fest, dass Elektroosmose grundsätzlich funktioniert, mit der Einschränkung: bis zu einem gewissen Versalzungsgrad. Praktisch haben sie dann die Verfahren AET, elcopol, eltan und elkinet über einen Zeitraum von 2 Jahren untersucht - mit vernichtendem Urteil: "Von den fünf getesteten Verfahren erscheint gegenwärtig keines für einen "universellen" Einsatz geeignet."
 
Thema: Mauerwerkstrocknungsverfahren
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