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Andre_K
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Hallo,
ich bin neu im Forum und habe mich hier bereits in tollen Beiträgen zu dem Thema eingelesen. Allerdings habe ich noch ein paar Fragen und hoffe ihr könnt mir helfen.
Meine verstorbenen Großeltern hatten ein Grundstück in der Ortsmitte im ländlichen Gebiet um Karlsruhe (Baden-Württemberg) herum. Früher hatten sie wie in der Region üblich einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb und daher auch eine Scheune auf dem Grundstück. Wir würden diese nun ausräumen und gerne als Stellplätze für z.B. Wohnmobile vermieten. Das planen wir allerdings nur übergangsmäßig für vielleicht einige Jahre, dann soll alles abgerissen und neu bebaut werden. Daher möchten wir keine großen Investitionen tätigen, sondern mit der Miete lediglich die laufenden Kosten decken.
Die Scheune ist eine Holzkonstruktion, zweistöckig, bis zur Grundstücksgrenze gebaut und grenzt teilweise an das Nachbarhaus an. In der Scheune stehen seit Jahrzehnten Traktor und Fuhrwerke.
Folgende Fragen habe ich auch nach zahlreichen Beiträgen hier im Forum noch:
1. Kann ich mir die Umnutzung der Scheune vereinfachen wenn ich nur Wohnwägen (ohne Motor) einstellen lasse?
2. Ob und wie muss die Scheune brandschutztechnisch geprüft werden, damit ich dort auch Fahrzeuge mit Motor und Tank abstellen dürfte?
3. Muss ich in jedem Fall ein Gewerbe für die Stellplätze anmelden?
4. Gilt hier die Garagenverordnung oder gibt es eine Möglichkeit die Fläche mit weniger Hürden zu vermieten?
Ich hoffe ich habe die Sachlage und die Fragen verständlich formuliert. Falls nicht stehe ich für Fragen gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße
Andre
ich bin neu im Forum und habe mich hier bereits in tollen Beiträgen zu dem Thema eingelesen. Allerdings habe ich noch ein paar Fragen und hoffe ihr könnt mir helfen.
Meine verstorbenen Großeltern hatten ein Grundstück in der Ortsmitte im ländlichen Gebiet um Karlsruhe (Baden-Württemberg) herum. Früher hatten sie wie in der Region üblich einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb und daher auch eine Scheune auf dem Grundstück. Wir würden diese nun ausräumen und gerne als Stellplätze für z.B. Wohnmobile vermieten. Das planen wir allerdings nur übergangsmäßig für vielleicht einige Jahre, dann soll alles abgerissen und neu bebaut werden. Daher möchten wir keine großen Investitionen tätigen, sondern mit der Miete lediglich die laufenden Kosten decken.
Die Scheune ist eine Holzkonstruktion, zweistöckig, bis zur Grundstücksgrenze gebaut und grenzt teilweise an das Nachbarhaus an. In der Scheune stehen seit Jahrzehnten Traktor und Fuhrwerke.
Folgende Fragen habe ich auch nach zahlreichen Beiträgen hier im Forum noch:
1. Kann ich mir die Umnutzung der Scheune vereinfachen wenn ich nur Wohnwägen (ohne Motor) einstellen lasse?
2. Ob und wie muss die Scheune brandschutztechnisch geprüft werden, damit ich dort auch Fahrzeuge mit Motor und Tank abstellen dürfte?
3. Muss ich in jedem Fall ein Gewerbe für die Stellplätze anmelden?
4. Gilt hier die Garagenverordnung oder gibt es eine Möglichkeit die Fläche mit weniger Hürden zu vermieten?
Ich hoffe ich habe die Sachlage und die Fragen verständlich formuliert. Falls nicht stehe ich für Fragen gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße
Andre