U
Ursula Kasberger
Guest
Hallo,
ich suche Bewertungsrichtlinien von Stockwerkseigentum, bei dem die Grundfläche des Kellergeschosses größer ist, als die Fläche der Wohngeschosse. Wird immer die Grundfläche zugrunde gelegt oder wird die Fläche ins Verhältnis gesetzt?
Beim anderen Eigentümer des Stockwerkseigentums ist es umgekehrt - verhältnismäßig wenig Grundfläche im Kellergeschoss, viel Fläche in den Wohngeschossen.
Wo bekomme ich verbindliche Auskunft,bzw. Sachverständigen?
Vielen Dank,
U. Kasberger
ich suche Bewertungsrichtlinien von Stockwerkseigentum, bei dem die Grundfläche des Kellergeschosses größer ist, als die Fläche der Wohngeschosse. Wird immer die Grundfläche zugrunde gelegt oder wird die Fläche ins Verhältnis gesetzt?
Beim anderen Eigentümer des Stockwerkseigentums ist es umgekehrt - verhältnismäßig wenig Grundfläche im Kellergeschoss, viel Fläche in den Wohngeschossen.
Wo bekomme ich verbindliche Auskunft,bzw. Sachverständigen?
Vielen Dank,
U. Kasberger