Brandenburg und Außenbereich und ehemalige DDR als Bauzeit
Eine nicht ganz einfache Kombination.
Was sagt denn der Auszug aus dem Liegenschaftskataster, steht dort Wohngebäude oder Stall oder Gewerbebau ?
Im Brandenburgviewer wurde ja sicher dann schon zuerst nachgesehen...dort kann man eigentlich recht genau sehen, was als welches Bauwerk geführt wird. Detaillierter ist dann ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster beim Amt.
Bei einer Baugenehmigung aus 1954 und einem Eintrag in den Geodaten ist ja schonmal klar, dass es das Haus gibt.
Wir hatten 2004 ein ähnliches Problem, bei uns gab es noch nicht einmal eine schriftliche Um- Baugenehmigung...aber das Haus war als Wohnadresse gelistet, der vorherige dort gemeldete Bewohner erst 6Monate vor dem Verkauf verstorben. Somit ging damals das Bauamt davon aus, dass das Haus zu DDR Zeiten nach den damaligen Baugesetzen erstellt und abgenommen worden war und somit Bestandsschutz hat.
Das Haus bestand in der Größe und Höhe, der gesamten äußeren Form, wie es in den Geodaten vermerkt war, keine erkennbaren Anbauten..was IM Haus ausgebaut war, hat damals niemanden interessiert. Alles was zum Zeitpunkt unserer Bauantragsstellung im Haus war, wurde als Bestand bezeichnet und dementsprechend geschützt.
Sodele...und nun ist eben die Frage, war das Haus durchgehend bewohnt ?
Hauptwohnsitz oder Feriennutzung oder Gewerbe ?
Stand es länger als 2 Jahre leer, bzw. komplett ungenutzt wird es halt schwierig.....da sind sich die Gerichte leider nicht einig....und im Außenbereich verlangt Brandenburg gerne den Rückbau der "Bodenirritation" und Herstellung eines aktuell rechtmäßigen Zustandes..
Eine neue Baugenehmigung im Außenbereich wird derzeit kaum erteilt, ich kann aktuell noch nicht einmal ein Tiny House oder einen Wohnwagen auf meinem Gartenland stellen, da angrenzend an ein Landschaftsschutzgebiet...Nutzungsumwidmungen zu Wohnraum sind auch sehr schwierig durchzusetzen....und ja, es gab schon einige Nutzungsuntersagungen bis hin zum drohenden Abriss....die auch umgesetzt wurden.
Also, Vorsicht und lieber einen rechtssicheren Planer mit ins Boot holen bevor man viel Geld für einen Albtraum ausgibt.