J
Johannes Selbach
Guest
Wir renovieren ein Fachwerkaus aus dem Jahr 1657. In dem stark sanierungsbedürftigen Gebäude wurde vorher im Erdgeschoß eine Gaststätte betrieben. Das Haus wird nach Vorgaben der Denkmalpflege aufwendig renoviert. Das Erdgeschoß soll zukünftig als Weinstube genutzt werden und in den beiden Obergeschossen kommen insges.zwei Gästezimmer und ein Aufenthaltsraum hinzu. Massive Probleme machen uns die Brandschutzvorschriften denen wir bisher weitestgehend entsprrochen haben, soweit im Ramen eines 1657 errichteten Hauses möglich, inkl. Durchbruch in den Keller um diesen als 2. Fluchtweg neben der Haustüre und eines großen mannshohen ( per Feuerwehrleiter gut zugänglichen )Flügelfensters im Dachgeschoß. Die örtl. Behörde besteht darüber hinaus auf Vollschutz mit einer vernetzten Brandschutzanlage, wie in einem Hotel mit 50 Betten!! Wir sind auf diesem Gebiet Laien und das Architekturbüro hat zu spät bemerkt, daß es nicht um eine Brandmeldeanlage ( kein Problem! ) sondern eine vernetzte Brandschutzanlage nach DIN Norm instaliert und abgenomen zum Vollschutz geht. Diese Auflagen seien in Stein gemeisselt lt. Auskunft der Behörde. Zahlreiche Winzerhäuser entlang der Mosel vermieten ebenfalls Fremdenzimmer, haben aber noch nicht einmal Rauchmelder geschweige denn Vollschutz.
Hat die Behörde überhaupt keinen Ermessenspielraum, insbes. da wir in einem historischen gebäude unter Denkmalschutzauflagen arbeiten und schon viele ( Brandschutz)Verbesserungen gegenüber dem Altzustand erzielt haben ? Wenn jemand auf diesem gebiet Erfahrung hat sind wir für Informationen sehr dankbar da die zusaätzl. Auflagen das eigentlich Prjekt zweier Gästezimmer infrage stellen.
Besten Dank im Voraus.
Barbara und Johannes Selbach, Zeltingen/ Mosel
Hat die Behörde überhaupt keinen Ermessenspielraum, insbes. da wir in einem historischen gebäude unter Denkmalschutzauflagen arbeiten und schon viele ( Brandschutz)Verbesserungen gegenüber dem Altzustand erzielt haben ? Wenn jemand auf diesem gebiet Erfahrung hat sind wir für Informationen sehr dankbar da die zusaätzl. Auflagen das eigentlich Prjekt zweier Gästezimmer infrage stellen.
Besten Dank im Voraus.
Barbara und Johannes Selbach, Zeltingen/ Mosel