D
D.Selle
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Hallo,
mein Haus hat bei Höhe 2m ca.0cm bei 2,3m schon 5cm Abstand zur Nachbargebäudewand und oben im Giebel bei Höhe 11,5m ca. 35cm - 40cm Abstand zur Nachbarwand.
Die nachbarwand ist ebenfalls FW mit Mischmauerwerk, oder Lehmstaken und Flechwerk ausgefüllt. mein haus ist imLaufe der Jahrhunderte abgekippt.
Was mache ich mit diesem Hohlraum?
Bauamt rät zum Verfüllen, Hohlraum dürfe nicht sein, wegen Ungeziefer und unkontrolllierbarer Hohlräume (Pilzgefahr, Brandausbreitung)
Ich bin hier sehr unsicher, denn was passiert mit dem Fachwerk wennich verfülle?
Eignet sich hier Glasschaumschotter? Vorteil sehr leicht, wenig Druck auf die Wände...
Wer ist eigentlich bei angrenzenden eigenständigen Nachbarwänden (nicht gemeinsamen Nachbarwänden) für Dichtigkeit und Unterhaltung der Verkleidung dieser Hohlräume zuständig, bei Gebäuden unterschiedlichen Alters, Lt. N.Bau.O gilt ja "wer anbaut dichtet" aber gilt das auch bei Häusern die z.b. 1670 und dann 1750 (an)gebaut wurden?
Hier konkret, mein Nachbar hat sein FW-Haus in den 60zigern vollständig mit Eternit verkleidet, den (asbesthaltigen) Schutt (inkl. Verpackungsmaterial und Rchnungen) im Zwischenraum entsorgt und mehrere Lagen löchriges Bleiband unter seine Eternitfassade genagelt um den Anschluß auf mein Dach herzustellen...
Gruß
Detlef
mein Haus hat bei Höhe 2m ca.0cm bei 2,3m schon 5cm Abstand zur Nachbargebäudewand und oben im Giebel bei Höhe 11,5m ca. 35cm - 40cm Abstand zur Nachbarwand.
Die nachbarwand ist ebenfalls FW mit Mischmauerwerk, oder Lehmstaken und Flechwerk ausgefüllt. mein haus ist imLaufe der Jahrhunderte abgekippt.
Was mache ich mit diesem Hohlraum?
Bauamt rät zum Verfüllen, Hohlraum dürfe nicht sein, wegen Ungeziefer und unkontrolllierbarer Hohlräume (Pilzgefahr, Brandausbreitung)
Ich bin hier sehr unsicher, denn was passiert mit dem Fachwerk wennich verfülle?
Eignet sich hier Glasschaumschotter? Vorteil sehr leicht, wenig Druck auf die Wände...
Wer ist eigentlich bei angrenzenden eigenständigen Nachbarwänden (nicht gemeinsamen Nachbarwänden) für Dichtigkeit und Unterhaltung der Verkleidung dieser Hohlräume zuständig, bei Gebäuden unterschiedlichen Alters, Lt. N.Bau.O gilt ja "wer anbaut dichtet" aber gilt das auch bei Häusern die z.b. 1670 und dann 1750 (an)gebaut wurden?
Hier konkret, mein Nachbar hat sein FW-Haus in den 60zigern vollständig mit Eternit verkleidet, den (asbesthaltigen) Schutt (inkl. Verpackungsmaterial und Rchnungen) im Zwischenraum entsorgt und mehrere Lagen löchriges Bleiband unter seine Eternitfassade genagelt um den Anschluß auf mein Dach herzustellen...
Gruß
Detlef