D
D.Selle
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Hallo,
vorab ein paar Eckdaten:
Standort Niedersachsen, gute Innenstadtlage
Denkmalschutz, Objekt 1 Einzeldenkmal, Objekt 2 Schutz der Fassade/Erscheinungsbild.
Leerstand seit ca. 25 Jahren
Baualter Renaissance bzw. Barock,
Typus 1 bzw. 2 FamHs. mit kleinem Grundstück.
Der vorletzte langjährige Eigentümer (sehr wohlhabend) hatte zwei (geschützte) Immobilien mies saniert und vor 10 Jahren verkauft eine Stand zum Verkauf bereits 3 Jahre leer, wegen Bazumängeln, die andere wurde vermietet verkauft.
Die fraglichen Objekte wurden nur nötigst instandgehalten aber ansonsten unverändert und leer stehend gelassen, wohl auch wegen unterschiedlicher Vorstellungen zwischen Bauamt, DS und Eigentümer.
Der aktuelle Eigentümer hat vor ca. 5 Jahren gekauft. Der Zustand hat sich seitdem massiv verschlechtert. Anfangs wurden Fenster zur Wetterseite und zum Dach offen gelassen und nach Monaten geschlossen. Inzwischen sind diese Scheiben zerstört und z.B. Dachziegel entfernt, definitiv nicht durch Steinwurf. Grünabfall wurde an den Schwellbalken aufgeschüttet. Es fehlen regelmäßig Fallrohre etc.
Die Stadt hat zwischendurch Notmaßnahmen zur Ertüchtigung der Statik durchgeführt. Ich denke hier versucht der Eigentümer massiv eine beschleunigte Abbruchnotwendigkeit herbeizuführen. Einem Verkauf ist dieser nicht zugänglich, bzw. möchte aktuell das dreifache von dem haben, was er seinerzeit selbst bezahlt hat .
Können vom Eigentümer auf dessen Kosten minimalste Erhaltungsmaßnahmen verlangt werden, wie zB. Schließen der Öffnungen, Entfernen von Bodenaushub und Grünmüll an den Schwell/Fachwerkbalken etc.
Bzw. wie wäre das richtige Vorgehen?
Z.B. Notinstandsetzung nur zum Stop des Zerfalls im Rahmen einer GoA mit anschließender Eintragung einer Zwangsgrundschuld
Auch die Nachbarschaft ist mittlerweile ziemlich sauer.
Wo kann man Druck machen, das hier was passiert?
Gruß
Detlef
vorab ein paar Eckdaten:
Standort Niedersachsen, gute Innenstadtlage
Denkmalschutz, Objekt 1 Einzeldenkmal, Objekt 2 Schutz der Fassade/Erscheinungsbild.
Leerstand seit ca. 25 Jahren
Baualter Renaissance bzw. Barock,
Typus 1 bzw. 2 FamHs. mit kleinem Grundstück.
Der vorletzte langjährige Eigentümer (sehr wohlhabend) hatte zwei (geschützte) Immobilien mies saniert und vor 10 Jahren verkauft eine Stand zum Verkauf bereits 3 Jahre leer, wegen Bazumängeln, die andere wurde vermietet verkauft.
Die fraglichen Objekte wurden nur nötigst instandgehalten aber ansonsten unverändert und leer stehend gelassen, wohl auch wegen unterschiedlicher Vorstellungen zwischen Bauamt, DS und Eigentümer.
Der aktuelle Eigentümer hat vor ca. 5 Jahren gekauft. Der Zustand hat sich seitdem massiv verschlechtert. Anfangs wurden Fenster zur Wetterseite und zum Dach offen gelassen und nach Monaten geschlossen. Inzwischen sind diese Scheiben zerstört und z.B. Dachziegel entfernt, definitiv nicht durch Steinwurf. Grünabfall wurde an den Schwellbalken aufgeschüttet. Es fehlen regelmäßig Fallrohre etc.
Die Stadt hat zwischendurch Notmaßnahmen zur Ertüchtigung der Statik durchgeführt. Ich denke hier versucht der Eigentümer massiv eine beschleunigte Abbruchnotwendigkeit herbeizuführen. Einem Verkauf ist dieser nicht zugänglich, bzw. möchte aktuell das dreifache von dem haben, was er seinerzeit selbst bezahlt hat .
Können vom Eigentümer auf dessen Kosten minimalste Erhaltungsmaßnahmen verlangt werden, wie zB. Schließen der Öffnungen, Entfernen von Bodenaushub und Grünmüll an den Schwell/Fachwerkbalken etc.
Bzw. wie wäre das richtige Vorgehen?
Z.B. Notinstandsetzung nur zum Stop des Zerfalls im Rahmen einer GoA mit anschließender Eintragung einer Zwangsgrundschuld
Auch die Nachbarschaft ist mittlerweile ziemlich sauer.
Wo kann man Druck machen, das hier was passiert?
Gruß
Detlef