@ Edmund Bromm
"Herr Heim bitte bevor Sie solche Angaben machen, lesen Sie doch erstmal die technischen Merkblätter genau durch."
Herr Bromm, nicht die technischen Merkblätter sondern die Zulassungen sind maßgebend. Die Zulassung für Millzell gibt einen Wert von 0,13 W/mK vor. Das ergibt einen U-Wert bei 30 cm Stärke von ca. 0,40, nicht wie es auf der von ihnen genannten Seite mit ca. 0,26 angegeben ist. Das sind Werte, die jeder ins Internet stellen kann, der ein gewisses Interesse zu vertreten hat. Aber die Werte müssen kontrollierbar sein. Bei Technopor ist der Wert noch etwas schlechter. Mir ist auch bekannt, dass keine der Beiden Firmen die schriftliche Verantwortung für die in den "Merkblättern" angegebenen niedrigeren Werte übernehmen will. Auf das letzte Schriftstück, dass mir versproichen wurde warte ich nun schon seit 14 Tagen. Kollegen von mir geht es ähnlich. Das ist eine Diskussion mit diesen Firmen schon seit mehr als einem Jahr. Wenn das Material die besseren Werte tatsächlich bringt, warum stehen sie dann nicht in der Zulassung und warum soll ich als kleiner Ingenieur, der keine Möglichkeit hat diese Dinge sinnvoll zu überprüfen (das ganze hat ja auch sehr viel mit örtlichen Gegebenheiten und Einbauzuständen zu tun), die Verantwortung, an Stelle einer Prüfanstalt oder des Herstellers übernehmen?
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Leider ist das mit der Rohdichte nicht so ganz einfach gegenzurechnen. Mauerwerk mit einem vergleichbaren Dämmwert (0,13 nach Zulassung) kann durchaus eine Rohdichte von 750 kg/m² haben. Eine Holzweichfaserplatte mit einer Rohdichte von 170 kg/m² hat den gleichen Dämmwert wie Styropor mit einer Rohdichte von 15 kg/m³, nämlich 0,04 W/mK.
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Ich denke also, etwas mehr Vorsicht wäre hier angebracht, wobei ich aber nicht komplett gegen Schaumglasschotter bin, man muss das Material nur so einsetzen, wie es die technischen Zulassungen hergeben.
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Bei der Bodenplatte stimmen wir überein.